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Stand: 18.02.07 
Demnächst: Wie bei
mir alles anfing -
so verhält sich nur
ein Monopolist !!!

Schornsteinfeger

 

 

 

Störe mich an Prüfungen,
die nicht erforderlich sind":
Jürgen Schöbel
mit seinem Vetter-Ofen.

Pressemitteilung in der Rhein-Pfalz vom 20.06.01

"VERITHERM - das heißt intelligente Wärme mit Vernunft." - so der Kommentar von Jürgen Schöbel, der seit 1991 mit dem Vetter-Ofen beste Erfahrungen gemacht hat. Beste Erfahrungen heißt allerdings nur in Bezug auf die wirtschaftliche und ökologische Nutzung und die hervorragenden Ergebnisse dieses einzigartigen Heizsystems. Weniger erfreulich sind dagegen die Erfahrungen mit den Behörden bzw. der Schornsteinfeger-Innung, mit welcher er sich hinsichtlich des Betriebs des Vetter-Ofens von Anfang streiten musste. In der Rhein-Pfalz vom 20.06.01 stand hierzu folgende Situationsschilderung:

KREIS LUDWIGSHAFEN/WAS LESER ÄRGERT

Keine Angst vorm schwarzen Mann

ALTRIP: Warum sich Jürgen Schöbel wegen seines Ofens mit dem Schornsteinfeger anlegt

Jürgen Schöbel aus Altrip ist auf einem Kreuzzug. Sein Vetter-Ofen, eine "innovative Heizungsanlage" wie er sagt, soll nicht wie die normalen Heizungen überprüft und gereinigt werden. "Ich störe mich an Prüfungen, die nicht erforderlich sind", sagt Schöbel. Das sieht der Bezirksschornsteinfeger wiederum ganz anders, der auf die Vorgaben der Kehr- und Überprüfungsordnung verweist.

Diese Auseinandersetzung hat nun schon weite Kreise gezogen: ein Verwaltungsgericht, ein Oberverwaltungsgericht, die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier, der Bürgerbeauftragte und das Wirtschaftsministerium haben sich damit beschäftigt, die Kreisverwaltung hat drei Sofortvollzüge angeordnet, damit der Schornsteinfeger per Schlüsseldienst in Schöbels Wohnung kommen sollte. Nachdem der nämlich zweimal "murrend" die Überprüfung zugelassen habe, verweigert er inzwischen den Zutritt zur Wohnung. "Was glauben Sie, was ich schon für Debatten geführt habe", sagt der 58-jährige Schöbel. Sein Schriftverkehr füllt eine dicke Mappe.

Aber von vorn: Seit 1991 hat Jürgen Schöbel einen Vetter-Ofen. Die Besonderheit dieses Heizsystems: eine bessere Energieausnutzung, ein ungewöhnlich hoher Entschwefelungsgrad und eine rußfreie Verbrennung. Und weil die Abgase des Ofens nicht heiß sind, genügt ein Plastikrohr statt einem Kamin. "Da kein Ruß anfällt, gibt es auch nichts mehr zu kehren", begründet Schöbel seine Verweigerungshaltung. Die Firma VERITHERM, die den Ofen vertreibt, bestärkt diese Auffassung: "Der Schornsteinfeger darf im äußersten Falle eine Immissionsmessung vornehmen." Weitere Kontrollen seien unnötig. So schließe ein elektronisches Sicherheitssystem Brandgefahr aus, was der Tüv Rheinland 1994 in einem Gutachten bestätigt hat.

Das Problem: Die Kehr- und Überprüfungsordnung, die vorschreibt, welche Anlagen wie oft und in welchem Umfang vom Schornsteinfeger überprüft und gekehrt werden müssen, sieht keine Ausnahmen vor. "Nach geltendem Recht muss die Anlage genauso kontrolliert werden wie Anlagen anderer Hersteller", so die Auskunft des Wirtschaftsministeriums. Bisher gebe es keine Ausnahmen für besondere Fabrikate, bei Brennwertkesseln habe man die Überprüfungsfrist generell schon auf zwei Jahre verlängert.

Doch Jürgen Schöbel stößt mit seinem Kreuzzug auch auf Verständnis. Mit Besitzern von Vetter-Öfen in anderen Bundesländern steht er in Kontakt. Die Benachteiligung hochmoderner und der Umwelt dienender Anlagen müsse für die Zukunft beseitigt werden, schreibt auch das grüne Landtagsmitglied Bernhard Braun. Und im Bericht des Bürgerbeauftragten heißt es, das Schornsteinfegerwesen sei immer noch ein Ärgernis: "Unmut entsteht bei Bürgern insbesondere hinsichtlich der Höhe der Gebühren und der Reinigungspflicht vor allem für regelmäßig eher rückstandsfrei oder -arm arbeitende Gasfeuerstätten."

Das Wirtschaftsministerium wurde nun aktiv. Vorgesehen ist eine Umfrage unter allen Bundesländern, ob sie eine entsprechende Anlage schon einmal aus der Prüfpflicht genommen haben. Dann könnte eventuell in Absprache auf Bund- und Länderebene die Kehr- und Überprüfungsordnung geändert werden. Bis es so weit ist, wird Jürgen Schöbel aber sicher noch einige Debatten führen müssen.


28. Dezember 1999

Unterm Strich gerechtere Verteilung und weitere Gebührenentlastung
Wirtschaftsminister Gabriel: Sachsen-Anhalt bundesweit mit den niedrigsten Gebühren im Schornsteinfegerhandwerk

Magdeburg. "Pünktlich zu Beginn des neuen Jahrtausends werden bei uns in Sachsen-Anhalt die Kosten für den Besuch der Glück bringenden Schornsteinfeger nicht nur gerechter verteilt, sondern nach 1998 auch erneut gesenkt", so Wirtschaftsminister Matthias Gabriel (SPD) heute in Magdeburg. "Schließlich sind wir auf die Zunft der Glücksbringer gerade in diesen Tagen besonders angewiesen."

 

Anlass ist die Änderung der sogenannten Kehr- und Überprüfungsverordnung der Schornsteinfeger durch das Wirtschaftsministerium zum 1. Januar 2000. Die neue Gebührenordnung berücksichtigt den unterschiedlichen Aufwand der schwarzen Glücksboten, wie auch die inzwischen veränderten Bedingungen. Die alten Kohlefeuerungsanlagen in Unternehmen und Privathaushalten sind vielfach modernen Heizungsanlagen gewichen. Im einzelnen werden die Gebühren für alte Feuerungsanlagen etwas steigen. Besitzer moderner, umweltschonender Heizanlagen dagegen können mit weiteren Preissenkungen rechnen.

 

Der Minister: "Ich bin froh, dass die Neuregelungen auch vom Handwerk begrüßt werden. Uns gelingt es damit, Investitionen in moderne Anlagen zu belohnen sowie eine gerechtere Gebührenverteilung zu erreichen. Dass mit dieser zweiten Änderungsstufe unterm Strich erneut eine Gebührensenkung für unsere Bürgerinnen und Bürger rauskommt, freut uns natürlich ganz besonders."

 

Bereits Anfang 1998 gab es in Sachsen-Anhalt, im Unterschied zu den anderen neuen Bundesländern, eine Preissenkung. Damals wurden Pflichtaufgaben der Schornsteinfeger reduziert und dadurch rund 3,3 Millionen Mark an jährlichen anfallenden Gebühren eingespart.

 

Gabriel: "Wir haben jetzt bundesweit die niedrigsten Arbeitswerte und damit auch die niedrigsten Gebühren im Schornsteinfegerhandwerk. Das macht in jeder Tasche zwar nur ein paar Mark. In Zeiten, in denen die Bürger aber eher den umgekehrten Fall kennen und dauernd alles teurer wird, freut man sich ja über jede Mark."

 




 





Müssen Beamte Schornsteinfeger verwalten?

Bisher scheiterten alle Versuche, das Handwerk von staatlichem Schutz zu befreien

Anders als alle anderen Handwerksberufe ist der des Schornsteinfegers ein hoheitliches Amt. Die jeweiligen Landesregierungen legen die Gebühren und die Kehrbezirke der schwarzen Männer fest und sichern ihnen damit ein geregeltes Auskommen. Doch das Schlotkehren und die ständig zunehmenden Prüfarbeiten könnten vollständig auf privater Basis geschehen, heißt es jetzt auch im Berliner Senat.

In Berlin werden rund 25 Beamte dafür bezahlt, daß sie sich um die Schornsteinfeger kümmern - zwei im Hause des Bausenators und je einer in jedem Bezirk. Sie teilen die Kehrbezirke der 305 Bezirksschornsteinfeger gelegentlich neu ein und kümmern sich um Beschwerden und Streitigkeiten. Dafür fallen insgesamt Bruttolohnkosten von jährlich knapp zwei Millionen Mark an. Unter dem Druck der aktuellen Sparvorgaben wird nun auch wieder darüber diskutiert, ob nicht zumindest ein verwaltungsintensiver Teil dieser Beamten-Arbeit auf die Schornsteinfeger-Innung oder die Handwerkskammer übertragen werden könnte.

Bisher scheiterten entsprechende Vorstöße stets unter Verweis auf den besonderen Inhalt des Berufes, der eine staatliche Aufsicht rechtfertige. Damit sind vor allem die immer zahlreicher werdenden Abgas- und Sicherheitsüberprüfungen von Heizungs- und Lüftungsanlagen gemeint. "Unsinn", entgegnen Kritiker der staatlichen Handwerksverwaltung, "sonst müßten beispielsweise auch alle Autoschlosser, von deren korrekter Arbeit ebenfalls Leben abhängt, "staatlich beliehene Gewerbetreibende" sein.

Senat und Bezirke können sich nur von diesen Aufgaben befreien, wenn Bundesrecht geändert wird. Die Berliner Senatsbauverwaltung wollte bereits 1994 die Wirtschaftsverwaltung für eine entsprechende Bundesratsinitiative begeistern. Bei einer Teilprivatisierung wäre dann beim Senat noch Arbeit für rechnerisch eine halbe Stelle verblieben. Um dem Nachdruck zu verleihen, versuchten die Bau-Verwalter eine sanfte Erpressung ihrer Wirtschaftskollegen. Die Senatsbauverwaltung sei bundesweit als einziges Bauministerium für die schwarzen Männer zuständig, die sonst fast überall im Wirtschafts-Ressort angesiedelt seien. Es gebe die Wahl zwischen der Privatisierung oder der Verlagerung der Aufgaben in das damals noch von Norbert Meisner (SPD) geleitete Haus. Dort zeigte man sich davon unbeeindruckt. Das heutige System sei für die Hauseigentümer am kostengünstigsten, hieß es dort in Abstimmung mit der Schornsteinfeger-Innung. Außerdem wurden Gefahren für die Sicherheit beschworen, wenn Hausbesitzer selbst für die Überwachungen ihrer Heizung und Lüftung zuständig wären.

Nicht nur im Senat wird aus Kostengründen darüber nachgedacht, das Schornsteinfegerhandwerk auf eine private Basis zu stellen. Auch zahlreiche Bürger fordern inzwischen im Interesse günstiger Preise einen freien Wettbewerb, wie er in anderen Berufen normal ist. Grund: Vor zwei Wochen war - wie berichtet - der mit einigen Teuerungen verbundene Entwurf für eine neue Gebührenordnung bekannt geworden. +++


Tagblatt
Freitag, 7. Mai 1999

Glücksbringer unter Druck

TÜBINGEN. Schornsteinfeger bangen um ihr Monopol und werben mit Sicherheit und gutem Rat: Die Landesregierung kratzt an ihrem Monopol, die Feuerstellen als einzige reinigen, messen und prüfen zu dürfen. Doch die Kundenkritik an den Glücksbringern wird ebenfalls lauter: Mehrere Besuchstermine im Jahr und jedesmal eine neue Rechnung - damit zogen sich die Schornsteinfeger den Zorn mancher Häuslesbesitzer zu.

 

 

Gerichtsreportage
Von wegen Glück!

Nur ein autarker Bürger ist ein starker Bürger, sagt sich Helmut O. – und kämpft gegen ein Monopol: das der Schornsteinfeger. Cornelia Schwenkenbecher berichtet


Manchmal ist der hagere, stille Herr O. schon sehr eigen. Er steigt in einem roten Overall auf das Dach seines Hauses, um den Schornstein zu kehren, er holt sich sein Wasser aus dem eigenen Brunnen, und statt für die Krankenversicherung zu zahlen, lebt er lieber sportlich und gesund. Auch dem geregelten Mülltonnenwesen verweigert er sich, trennt und verwertet Abfälle ganz für sich. All das spart und bestärkt eine Lebensphilosophie: Nur ein autarker Bürger ist ein starker Bürger.
Nun allerdings zwingt ihn so viel Autonomie vor Gericht. Der Streit begann, als Helmut O. in einem eigenmächtigen Akt seinem Schornsteinfeger die Zahlungen und den Zutritt zum Haus verweigerte.
Damit vergriff er sich an einer heiligen Kuh, dem »Kehrmonopol« – und prompt reagierten die Behörden: Essen zu kehren und über die Feuerstätten zu wachen sei seit altersher eine hoheitliche Aufgabe, die der Staat dem Schornsteinfeger-Handwerk übertrug. Also könne er sie auch mit Gewalt durchsetzen. »Zwangskehrung!«
Für Überzeugungen, sagt O., muß man kämpfen. Deshalb verfaßte er ein Protestblatt, und er informierte darin seine Nachbarn über all das, was ihn seit Jahren schon wurmte: das Monopol der Schornsteinfeger, ihre ständig steigenden Preise, ihre Macht. Don Quichotte mag, als er gegen Windmühlenflügel focht, eine ähnliche Vision gehabt haben.
Die Resonanz auf seinen Protest traf Helmut O. auf vielen Wegen. Auch auf Umwegen. Im Juni 2000 erstattete ein Schornsteinfeger Anzeige, als er an Straßenbäumen des Ostberliner Siedlungsgebiets Mahlsdorf jene Flugblätter sah, die ihn und seinesgleichen, wie er fand, verunglimpften. Preistreiberei wurde dem Berufsstand darin vorgeworfen und Abzockerei. Am meisten aber empörte den Schwarzen Mann, daß sein jahrhundertealtes Handwerk, das »bestqualifizierte überhaupt«, auf diesem Papier mit »unsäglichen Verdächtigungen wie ›Spitzelei‹ und ›Verrat‹« in Verbindung gebracht wurde.
Nein, seinen Schornsteinfeger zu beleidigen, danach stand ihm nie der Sinn, kontert O. Er kämpft schließlich für Größeres. »Ich gehe nur gegen ein Gesetz vor, das den Bürger seiner Rechte beraubt und längst nicht mehr zeitgemäß ist«, beharrt der 56jährige. Ihm geht es ums Schornsteinfeger-Monopol. Er habe, sagt Helmut O., in diversen Archiven Belege dafür gefunden, daß gerade die Schornsteinfeger über Jahrhunderte in den Genuß von Privilegien gekommen sind, damit der Staat sie für seine Zwecke benutzen konnte. »Das war so bei der Inquisition und auch in der NS-Zeit. Verdächtige kamen auf den Scheiterhaufen oder ins KZ.« Immer wieder hätten Schornsteinfeger als Spitzel und Anschwärzer ihre Kunden ausspioniert. »Man muß ja noch heute den vorgeschriebenen Schornsteinfeger in sein Haus lassen, egal, ob man ihm vertraut oder nicht.« Und er pinnte das Blatt an die Bäume, das »aufräumt mit der Legende vom Glücksbringer« und »aufklärt über Preise und Monopole und Unrühmliches aus der Geschichte einer Innung«.
Ein Gerichtssaal ist besser als keine Bühne, auch wenn vielleicht nicht das richtige Publikum dabeisitzt. »Immerhin betrifft das Thema ja wirklich jeden«, doziert der Angeklagte sanft, »auch Sie, Herr Richter, Frau Staatsanwältin.« Kein Bürger dieses Landes hat das Recht, selbst zu wählen, welcher Schornsteinfeger seine Esse reinigt oder die Abgaswerte seiner Heizung mißt. Er kann nicht entscheiden, ob er Meister X. oder Meister Y. beauftragt. Er kann weder Preisvergleiche einholen noch den Wettbewerb nutzen, denn einen Wettbewerb gibt es nicht. Das »Kehrmonopol« schreibt vor, daß allein der zuständige Bezirksschornsteinfeger, gegebenenfalls sein Geselle, einem Hausbesitzer aufs Dach steigen und dafür einen vorgeschriebenen Betrag kassieren darf – selbst wenn die Kehraktion keine zehn Minuten gedauert hat.
»244,88 Mark sollte ich zuletzt bezahlen«, beklagt sich Helmut O., »für eine Arbeit, die ich seit langem schon selbst durchführe. Berechnen Sie nur mal den Stundenlohn! Ich reinige meine Anlage gründlicher als jeder Schornsteinfeger. 10,80 Mark hat das zu DDR-Zeiten gekostet, und jetzt das 23fache? Das ist pure Geldschneiderei.« Helmut O. kann sich damit beim besten Willen nicht abfinden, und genaugenommen versteht er auch nicht, warum sich nicht alle Bundesbürger dagegen wehren, daß ihnen von Staats wegen solche ungebührlichen Kosten vorgeschrieben werden für eine Dienstleistung, die sie im Einzelfall gar nicht bräuchten, denn wo kein Ruß anfällt, sind bestenfalls Spinnweben zu entsorgen. »Moderne Anlagen könnten komplett durch Installationsfirmen und Heizungsbauer betreut und gewartet werden. Die tragen dann die Verantwortung für ihre Arbeit. Und der Schornsteinfeger wäre dafür überflüssig.«
Gut 8 000 Kehrbezirke gibt es in Deutschland. 8 000 Bezirksschornsteinfeger, 8 000 Gesellen, die nach dem Ablauf von zehn Jahren und einer Meisterpüfung selbst Anspruch darauf hätten, einen Kehrbezirk zu bekommen. Die Lobby der Branche ist stark. Zu stark für Veränderungen. Doch inzwischen muß sich der Bundestag mit Petitionen beschäftigen, drängen Wohnungsunternehmen, Mieterverbände und Grundbesitzervereine auf Veränderungen, sorgen Einzelkämpfer wie Helmut O. für öffentliches Aufhorchen. Und sei es mit einer Verurteilung.
Irgendwann, unkt Helmut O., ist »Karlsruhe« dran mit einer Entscheidung. Das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung ruft nach Verteidigung. Grundgesetz, Artikel 13. »Auch deshalb habe ich dieses Flugblatt geschrieben«, betont O., »weil ich es ungeheuerlich fand, mit welchen Mitteln hier vorgegangen wird.« Seine Protestschrift schloß er nach langer, sachlicher Argumentation mit dem kurzen, wenig sachlichen Satz: »Wenn auch Sie Ihren Spitzel und Anschwärzer nicht länger bezahlen wollen, dann schließen Sie sich unserer Initiative an.«
Schornsteinfegermeister Detlef L., der zuständige, sagt, das habe ihn tief getroffen. Er wollte nichts als seinen Job tun. »Fragen Sie die Feuerwehr, was alles passiert, wenn die Schornsteine nicht gründlich überprüft werden. Gerade, wenn jemand wie Herr O. noch einen Kohleofen betreibt.« Auch sein Geselle fühlte sich aufs Gröbste verletzt und erstattete Anzeige. »Kinder haben mich auf der Straße angesprochen und gefragt, ob das stimmt, mit den KZs. Können Sie sich vorstellen, was da in einem vorgeht?« läßt er seinen Ärger über einen ab, der nach seiner Meinung nur am Geld sparen will.
Helmut O. wird mit einer Strafe von 1 000 Mark belegt wegen der beleidigenden Formulierungen im letzten Satz. Sonst hat der Richter eigentlich nichts gegen O.s Anliegen vorzubringen.

 


Negative Presseberichte zu den Schornsteinfegern

Schornsteinfeger und die Presse

Und ewig kehrt der Kehrer !


Die Schornsteinfeger verfügen über eine straff organisierte "Standesvertretung". Eine wichtige Aufgabe der "Standesvertretung" ist die Pressearbeit.

Die Aufgabe der Seite " Presse-und-Schornsteinfeger " ist es ein Gegengewicht zu setzen und negative Berichte zu sammeln und darzustellen.

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1996 / 1997


1998

1999


2000


2001


2002


    01/2002 : Herr Schöbel: "Das einzige, was die Anlage außer der gewünschten Wärme produziert, ist Kondenswasser aus dem Kunststoffrohr - und das hat fast schon Trinkwasserqualität."
  • www.morgenweb.de


    01/2002 : Schornsteinfeger streiten um "Beute" (J. Datko) --> Austritte aus der Innung

  • Google Archiv : SVZ online (18.01.02) : Schornsteinfeger gründen Interessenvereinigung


    02/2002 : Schornsteinfeger als "Wanzenleger"? ( siehe: letzter Absatz )

  • www.spiegel.de


    02/2002 : SÜDKURIER 19.02. -> Der Ärger mit dem Kaminfeger geht weiter

  • http://www.zerote.de/020219sk.htm





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