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Stand: 18.02.07
Demnächst: Wie bei
mir alles anfing -
so verhält sich nur
ein Monopolist !!!
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Störe mich an Prüfungen,
die nicht erforderlich sind":
Jürgen Schöbel
mit seinem Vetter-Ofen.
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Pressemitteilung in der
Rhein-Pfalz vom 20.06.01
"VERITHERM - das
heißt intelligente Wärme mit Vernunft." - so der Kommentar von Jürgen
Schöbel, der seit 1991 mit dem Vetter-Ofen beste Erfahrungen gemacht hat.
Beste Erfahrungen heißt allerdings nur in Bezug auf die wirtschaftliche
und ökologische Nutzung und die hervorragenden Ergebnisse dieses
einzigartigen Heizsystems. Weniger erfreulich sind dagegen die Erfahrungen
mit den Behörden bzw. der Schornsteinfeger-Innung, mit welcher er sich
hinsichtlich des Betriebs des Vetter-Ofens von Anfang streiten musste. In
der Rhein-Pfalz vom 20.06.01 stand hierzu folgende Situationsschilderung:
KREIS LUDWIGSHAFEN/WAS LESER ÄRGERT
Keine Angst vorm schwarzen Mann
ALTRIP: Warum sich Jürgen Schöbel wegen
seines Ofens mit dem Schornsteinfeger anlegt
Jürgen Schöbel aus Altrip ist auf einem
Kreuzzug. Sein Vetter-Ofen, eine "innovative Heizungsanlage" wie
er sagt, soll nicht wie die normalen Heizungen überprüft und gereinigt
werden. "Ich störe mich an Prüfungen, die nicht erforderlich
sind", sagt Schöbel. Das sieht der Bezirksschornsteinfeger wiederum
ganz anders, der auf die Vorgaben der Kehr- und Überprüfungsordnung
verweist.
Diese Auseinandersetzung hat nun schon
weite Kreise gezogen: ein Verwaltungsgericht, ein Oberverwaltungsgericht,
die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier, der Bürgerbeauftragte
und das Wirtschaftsministerium haben sich damit beschäftigt, die
Kreisverwaltung hat drei Sofortvollzüge angeordnet, damit der
Schornsteinfeger per Schlüsseldienst in Schöbels Wohnung kommen sollte.
Nachdem der nämlich zweimal "murrend" die Überprüfung
zugelassen habe, verweigert er inzwischen den Zutritt zur Wohnung.
"Was glauben Sie, was ich schon für Debatten geführt habe",
sagt der 58-jährige Schöbel. Sein Schriftverkehr füllt eine dicke
Mappe.
Aber von vorn: Seit 1991 hat Jürgen Schöbel
einen Vetter-Ofen. Die Besonderheit dieses Heizsystems: eine bessere
Energieausnutzung, ein ungewöhnlich hoher Entschwefelungsgrad und eine rußfreie
Verbrennung. Und weil die Abgase des Ofens nicht heiß sind, genügt ein
Plastikrohr statt einem Kamin. "Da kein Ruß anfällt, gibt es auch
nichts mehr zu kehren", begründet Schöbel seine
Verweigerungshaltung. Die Firma VERITHERM, die den Ofen vertreibt, bestärkt
diese Auffassung: "Der Schornsteinfeger darf im äußersten Falle
eine Immissionsmessung vornehmen." Weitere Kontrollen seien unnötig.
So schließe ein elektronisches Sicherheitssystem Brandgefahr aus, was der
Tüv Rheinland 1994 in einem Gutachten bestätigt hat.
Das Problem: Die Kehr- und Überprüfungsordnung,
die vorschreibt, welche Anlagen wie oft und in welchem Umfang vom
Schornsteinfeger überprüft und gekehrt werden müssen, sieht keine
Ausnahmen vor. "Nach geltendem Recht muss die Anlage genauso
kontrolliert werden wie Anlagen anderer Hersteller", so die Auskunft
des Wirtschaftsministeriums. Bisher gebe es keine Ausnahmen für besondere
Fabrikate, bei Brennwertkesseln habe man die Überprüfungsfrist generell
schon auf zwei Jahre verlängert.
Doch Jürgen Schöbel stößt mit seinem
Kreuzzug auch auf Verständnis. Mit Besitzern von Vetter-Öfen in anderen
Bundesländern steht er in Kontakt. Die Benachteiligung hochmoderner und
der Umwelt dienender Anlagen müsse für die Zukunft beseitigt werden,
schreibt auch das grüne Landtagsmitglied Bernhard Braun. Und im Bericht
des Bürgerbeauftragten heißt es, das Schornsteinfegerwesen sei immer
noch ein Ärgernis: "Unmut entsteht bei Bürgern insbesondere
hinsichtlich der Höhe der Gebühren und der Reinigungspflicht vor allem für
regelmäßig eher rückstandsfrei oder -arm arbeitende Gasfeuerstätten."
Das Wirtschaftsministerium wurde nun
aktiv. Vorgesehen ist eine Umfrage unter allen Bundesländern, ob sie eine
entsprechende Anlage schon einmal aus der Prüfpflicht genommen haben.
Dann könnte eventuell in Absprache auf Bund- und Länderebene die Kehr-
und Überprüfungsordnung geändert werden. Bis es so weit ist, wird Jürgen
Schöbel aber sicher noch einige Debatten führen müssen.
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28. Dezember 1999
Unterm Strich gerechtere Verteilung und weitere Gebührenentlastung
Wirtschaftsminister Gabriel: Sachsen-Anhalt bundesweit mit den niedrigsten
Gebühren im Schornsteinfegerhandwerk
Magdeburg. "Pünktlich
zu Beginn des neuen Jahrtausends werden bei uns in Sachsen-Anhalt die
Kosten für den Besuch der Glück bringenden Schornsteinfeger nicht nur
gerechter verteilt, sondern nach 1998 auch erneut gesenkt", so
Wirtschaftsminister Matthias Gabriel (SPD) heute in Magdeburg.
"Schließlich sind wir auf die Zunft der Glücksbringer gerade in
diesen Tagen besonders angewiesen."
Anlass ist die Änderung der sogenannten Kehr- und Überprüfungsverordnung
der Schornsteinfeger durch das Wirtschaftsministerium zum 1. Januar 2000.
Die neue Gebührenordnung berücksichtigt den unterschiedlichen Aufwand
der schwarzen Glücksboten, wie auch die inzwischen veränderten
Bedingungen. Die alten Kohlefeuerungsanlagen in Unternehmen und
Privathaushalten sind vielfach modernen Heizungsanlagen gewichen. Im
einzelnen werden die Gebühren für alte Feuerungsanlagen etwas steigen.
Besitzer moderner, umweltschonender Heizanlagen dagegen können mit
weiteren Preissenkungen rechnen.
Der Minister: "Ich bin froh, dass die
Neuregelungen auch vom Handwerk begrüßt werden. Uns gelingt es damit,
Investitionen in moderne Anlagen zu belohnen sowie eine gerechtere Gebührenverteilung
zu erreichen. Dass mit dieser zweiten Änderungsstufe unterm Strich erneut
eine Gebührensenkung für unsere Bürgerinnen und Bürger rauskommt,
freut uns natürlich ganz besonders."
Bereits Anfang 1998 gab es in Sachsen-Anhalt, im
Unterschied zu den anderen neuen Bundesländern, eine Preissenkung. Damals
wurden Pflichtaufgaben der Schornsteinfeger reduziert und dadurch rund 3,3
Millionen Mark an jährlichen anfallenden Gebühren eingespart.
Gabriel: "Wir haben jetzt bundesweit die
niedrigsten Arbeitswerte und damit auch die niedrigsten Gebühren im
Schornsteinfegerhandwerk. Das macht in jeder Tasche zwar nur ein paar
Mark. In Zeiten, in denen die Bürger aber eher den umgekehrten Fall
kennen und dauernd alles teurer wird, freut man sich ja über jede
Mark."
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Müssen Beamte Schornsteinfeger verwalten?
Bisher scheiterten alle Versuche, das Handwerk von staatlichem Schutz
zu befreien
Anders als alle anderen Handwerksberufe ist der des Schornsteinfegers
ein hoheitliches Amt. Die jeweiligen Landesregierungen legen die Gebühren
und die Kehrbezirke der schwarzen Männer fest und sichern ihnen damit ein
geregeltes Auskommen. Doch das Schlotkehren und die ständig zunehmenden
Prüfarbeiten könnten vollständig auf privater Basis geschehen, heißt
es jetzt auch im Berliner Senat.
In Berlin werden rund 25 Beamte dafür bezahlt, daß sie sich um die
Schornsteinfeger kümmern - zwei im Hause des Bausenators und je einer in
jedem Bezirk. Sie teilen die Kehrbezirke der 305 Bezirksschornsteinfeger
gelegentlich neu ein und kümmern sich um Beschwerden und Streitigkeiten.
Dafür fallen insgesamt Bruttolohnkosten von jährlich knapp zwei
Millionen Mark an. Unter dem Druck der aktuellen Sparvorgaben wird nun
auch wieder darüber diskutiert, ob nicht zumindest ein
verwaltungsintensiver Teil dieser Beamten-Arbeit auf die
Schornsteinfeger-Innung oder die Handwerkskammer übertragen werden könnte.
Bisher scheiterten entsprechende Vorstöße stets unter Verweis auf den
besonderen Inhalt des Berufes, der eine staatliche Aufsicht rechtfertige.
Damit sind vor allem die immer zahlreicher werdenden Abgas- und
Sicherheitsüberprüfungen von Heizungs- und Lüftungsanlagen gemeint.
"Unsinn", entgegnen Kritiker der staatlichen
Handwerksverwaltung, "sonst müßten beispielsweise auch alle
Autoschlosser, von deren korrekter Arbeit ebenfalls Leben abhängt,
"staatlich beliehene Gewerbetreibende" sein.
Senat und Bezirke können sich nur von diesen Aufgaben befreien, wenn
Bundesrecht geändert wird. Die Berliner Senatsbauverwaltung wollte
bereits 1994 die Wirtschaftsverwaltung für eine entsprechende
Bundesratsinitiative begeistern. Bei einer Teilprivatisierung wäre dann
beim Senat noch Arbeit für rechnerisch eine halbe Stelle verblieben. Um
dem Nachdruck zu verleihen, versuchten die Bau-Verwalter eine sanfte
Erpressung ihrer Wirtschaftskollegen. Die Senatsbauverwaltung sei
bundesweit als einziges Bauministerium für die schwarzen Männer zuständig,
die sonst fast überall im Wirtschafts-Ressort angesiedelt seien. Es gebe
die Wahl zwischen der Privatisierung oder der Verlagerung der Aufgaben in
das damals noch von Norbert Meisner (SPD) geleitete Haus. Dort zeigte man
sich davon unbeeindruckt. Das heutige System sei für die Hauseigentümer
am kostengünstigsten, hieß es dort in Abstimmung mit der
Schornsteinfeger-Innung. Außerdem wurden Gefahren für die Sicherheit
beschworen, wenn Hausbesitzer selbst für die Überwachungen ihrer Heizung
und Lüftung zuständig wären.
Nicht nur im Senat wird aus Kostengründen darüber nachgedacht, das
Schornsteinfegerhandwerk auf eine private Basis zu stellen. Auch
zahlreiche Bürger fordern inzwischen im Interesse günstiger Preise einen
freien Wettbewerb, wie er in anderen Berufen normal ist. Grund: Vor zwei
Wochen war - wie berichtet - der mit einigen Teuerungen verbundene Entwurf
für eine neue Gebührenordnung bekannt geworden. +++ |
| Tagblatt |
Freitag, 7. Mai 1999
Glücksbringer unter Druck
TÜBINGEN. Schornsteinfeger bangen um ihr Monopol und werben mit
Sicherheit und gutem Rat: Die Landesregierung kratzt an ihrem Monopol,
die Feuerstellen als einzige reinigen, messen und prüfen zu dürfen.
Doch die Kundenkritik an den Glücksbringern wird ebenfalls lauter:
Mehrere Besuchstermine im Jahr und jedesmal eine neue Rechnung - damit
zogen sich die Schornsteinfeger den Zorn mancher Häuslesbesitzer zu.
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Gerichtsreportage
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Von
wegen Glück!
Nur ein autarker
Bürger ist ein starker Bürger, sagt sich Helmut O. – und kämpft
gegen ein Monopol: das der Schornsteinfeger. Cornelia
Schwenkenbecher berichtet
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Manchmal
ist der hagere, stille Herr O. schon sehr eigen. Er steigt in einem
roten Overall auf das Dach seines Hauses, um den Schornstein zu
kehren, er holt sich sein Wasser aus dem eigenen Brunnen, und statt
für die Krankenversicherung zu zahlen, lebt er lieber sportlich und
gesund. Auch dem geregelten Mülltonnenwesen verweigert er sich,
trennt und verwertet Abfälle ganz für sich. All das spart und bestärkt
eine Lebensphilosophie: Nur ein autarker Bürger ist ein starker Bürger.
Nun allerdings zwingt ihn so viel Autonomie vor Gericht. Der Streit
begann, als Helmut O. in einem eigenmächtigen Akt seinem
Schornsteinfeger die Zahlungen und den Zutritt zum Haus verweigerte.
Damit
vergriff er sich an einer heiligen Kuh, dem »Kehrmonopol« –
und prompt reagierten die Behörden: Essen zu kehren und über die
Feuerstätten zu wachen sei seit altersher eine hoheitliche Aufgabe,
die der Staat dem Schornsteinfeger-Handwerk übertrug. Also könne
er sie auch mit Gewalt durchsetzen. »Zwangskehrung!«
Für Überzeugungen, sagt O., muß man kämpfen. Deshalb verfaßte
er ein Protestblatt, und er informierte darin seine Nachbarn über
all das, was ihn seit Jahren schon wurmte: das Monopol der
Schornsteinfeger, ihre ständig steigenden Preise, ihre Macht. Don
Quichotte mag, als er gegen Windmühlenflügel focht, eine ähnliche
Vision gehabt haben.
Die Resonanz auf seinen Protest traf Helmut O. auf vielen Wegen.
Auch auf Umwegen. Im Juni 2000 erstattete ein Schornsteinfeger
Anzeige, als er an Straßenbäumen des Ostberliner Siedlungsgebiets
Mahlsdorf jene Flugblätter sah, die ihn und seinesgleichen, wie er
fand, verunglimpften. Preistreiberei wurde dem Berufsstand darin
vorgeworfen und Abzockerei. Am meisten aber empörte den Schwarzen
Mann, daß sein jahrhundertealtes Handwerk, das »bestqualifizierte
überhaupt«, auf diesem Papier mit »unsäglichen Verdächtigungen
wie ›Spitzelei‹ und ›Verrat‹« in Verbindung gebracht wurde.
Nein, seinen Schornsteinfeger zu beleidigen, danach stand ihm nie
der Sinn, kontert O. Er kämpft schließlich für Größeres. »Ich
gehe nur gegen ein Gesetz vor, das den Bürger seiner Rechte beraubt
und längst nicht mehr zeitgemäß ist«, beharrt der 56jährige.
Ihm geht es ums Schornsteinfeger-Monopol. Er habe, sagt Helmut O.,
in diversen Archiven Belege dafür gefunden, daß gerade die
Schornsteinfeger über Jahrhunderte in den Genuß von Privilegien
gekommen sind, damit der Staat sie für seine Zwecke benutzen
konnte. »Das war so bei der Inquisition und auch in der NS-Zeit.
Verdächtige kamen auf den Scheiterhaufen oder ins KZ.« Immer
wieder hätten Schornsteinfeger als Spitzel und Anschwärzer ihre
Kunden ausspioniert. »Man muß ja noch heute den vorgeschriebenen
Schornsteinfeger in sein Haus lassen, egal, ob man ihm vertraut oder
nicht.« Und er pinnte das Blatt an die Bäume, das »aufräumt mit
der Legende vom Glücksbringer« und »aufklärt über Preise und
Monopole und Unrühmliches aus der Geschichte einer Innung«.
Ein Gerichtssaal ist besser als keine Bühne, auch wenn vielleicht
nicht das richtige Publikum dabeisitzt. »Immerhin betrifft das
Thema ja wirklich jeden«, doziert der Angeklagte sanft, »auch Sie,
Herr Richter, Frau Staatsanwältin.« Kein Bürger dieses Landes hat
das Recht, selbst zu wählen, welcher Schornsteinfeger seine Esse
reinigt oder die Abgaswerte seiner Heizung mißt. Er kann nicht
entscheiden, ob er Meister X. oder Meister Y. beauftragt. Er kann
weder Preisvergleiche einholen noch den Wettbewerb nutzen, denn
einen Wettbewerb gibt es nicht. Das »Kehrmonopol« schreibt vor, daß
allein der zuständige Bezirksschornsteinfeger, gegebenenfalls sein
Geselle, einem Hausbesitzer aufs Dach steigen und dafür einen
vorgeschriebenen Betrag kassieren darf – selbst wenn die
Kehraktion keine zehn Minuten gedauert hat.
»244,88 Mark sollte ich zuletzt bezahlen«, beklagt sich Helmut O.,
»für eine Arbeit, die ich seit langem schon selbst durchführe.
Berechnen Sie nur mal den Stundenlohn! Ich reinige meine Anlage gründlicher
als jeder Schornsteinfeger. 10,80 Mark hat das zu DDR-Zeiten
gekostet, und jetzt das 23fache? Das ist pure Geldschneiderei.«
Helmut O. kann sich damit beim besten Willen nicht abfinden, und
genaugenommen versteht er auch nicht, warum sich nicht alle Bundesbürger
dagegen wehren, daß ihnen von Staats wegen solche ungebührlichen
Kosten vorgeschrieben werden für eine Dienstleistung, die sie im
Einzelfall gar nicht bräuchten, denn wo kein Ruß anfällt, sind
bestenfalls Spinnweben zu entsorgen. »Moderne Anlagen könnten
komplett durch Installationsfirmen und Heizungsbauer betreut und
gewartet werden. Die tragen dann die Verantwortung für ihre Arbeit.
Und der Schornsteinfeger wäre dafür überflüssig.«
Gut 8 000 Kehrbezirke gibt es in Deutschland. 8 000
Bezirksschornsteinfeger, 8 000 Gesellen, die nach dem Ablauf von
zehn Jahren und einer Meisterpüfung selbst Anspruch darauf hätten,
einen Kehrbezirk zu bekommen. Die Lobby der Branche ist stark. Zu
stark für Veränderungen. Doch inzwischen muß sich der Bundestag
mit Petitionen beschäftigen, drängen Wohnungsunternehmen,
Mieterverbände und Grundbesitzervereine auf Veränderungen, sorgen
Einzelkämpfer wie Helmut O. für öffentliches Aufhorchen. Und sei
es mit einer Verurteilung.
Irgendwann, unkt Helmut O., ist »Karlsruhe« dran mit einer
Entscheidung. Das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung ruft nach
Verteidigung. Grundgesetz, Artikel 13. »Auch deshalb habe ich
dieses Flugblatt geschrieben«, betont O., »weil ich es
ungeheuerlich fand, mit welchen Mitteln hier vorgegangen wird.«
Seine Protestschrift schloß er nach langer, sachlicher
Argumentation mit dem kurzen, wenig sachlichen Satz: »Wenn auch Sie
Ihren Spitzel und Anschwärzer nicht länger bezahlen wollen, dann
schließen Sie sich unserer Initiative an.«
Schornsteinfegermeister Detlef L., der zuständige, sagt, das habe
ihn tief getroffen. Er wollte nichts als seinen Job tun. »Fragen
Sie die Feuerwehr, was alles passiert, wenn die Schornsteine nicht
gründlich überprüft werden. Gerade, wenn jemand wie Herr O. noch
einen Kohleofen betreibt.« Auch sein Geselle fühlte sich aufs Gröbste
verletzt und erstattete Anzeige. »Kinder haben mich auf der Straße
angesprochen und gefragt, ob das stimmt, mit den KZs. Können Sie
sich vorstellen, was da in einem vorgeht?« läßt er seinen Ärger
über einen ab, der nach seiner Meinung nur am Geld sparen will.
Helmut O. wird mit einer Strafe von 1 000 Mark belegt wegen der
beleidigenden Formulierungen im letzten Satz. Sonst hat der Richter
eigentlich nichts gegen O.s Anliegen vorzubringen.
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| Negative
Presseberichte zu den Schornsteinfegern |
Schornsteinfeger und die Presse
| Und
ewig kehrt der Kehrer ! |
Die
Schornsteinfeger verfügen über eine straff organisierte
"Standesvertretung". Eine wichtige Aufgabe der
"Standesvertretung" ist die Pressearbeit.
Die Aufgabe der Seite " Presse-und-Schornsteinfeger "
ist es ein Gegengewicht zu setzen und negative Berichte zu sammeln
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Da im Internet Seiten kommen und gehen, können zeitweise Links
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1996 / 1997
1998
1999
2000
2001
2002
01/2002 : Herr Schöbel: "Das einzige, was die Anlage außer
der gewünschten Wärme produziert, ist Kondenswasser aus dem
Kunststoffrohr - und das hat fast schon Trinkwasserqualität."
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www.morgenweb.de
01/2002 : Schornsteinfeger streiten um "Beute" (J.
Datko) --> Austritte aus der Innung
-
Google
Archiv : SVZ online (18.01.02) :
Schornsteinfeger gründen
Interessenvereinigung
02/2002 : Schornsteinfeger als "Wanzenleger"? (
siehe: letzter Absatz )
-
www.spiegel.de
02/2002 : SÜDKURIER 19.02. -> Der Ärger mit dem
Kaminfeger geht weiter
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