[ Autor: Hans Dieter Wolf
Herr Georgii in Stuttgart ließ eines Tages den Kaminkehrer nicht ins
Haus, als der die üblichen Abgaswert-Messungen machen wollte. Er habe dafür
einen Wartungsvertrag mit einem Heizungsbauer, das müsse genügen. Herr
G. argumentierte, im 21. Jahrhundert dürfe es nicht angehen, dass er
zweimal bezahlen müsse - die Überprüfung durch den Heizungsbauermeister
und dann noch einmal die Überprüfung des Meisters durch den
Kaminkehrermeister.
Herr G. hatte nicht mit dem Gesetz- und Verordnungsgeber gerechnet. Der
schreibt vor: Wer misst (Kaminkehrer), darf nicht reparieren
(Wartungsfirma) und umgekehrt. Es kamen: Die Ankündigung von Zwangsmaßnahmen,
Bußgeldbescheid, eine Gerichtsvorladung. Es half nichts: Der wackere
Schwabe musste zweimal zahlen.
Wie Herrn G. ergeht es Tausenden von Bürgern, die das "Kehr- und
Messmonopol" der Schwarzen Zunft als teuer und zeitaufwendig
anprangern. Selbst das Bundeskartellamt hält die Regelungen für
wettbewerbswidrig.
Warum ein berechtigter Kfz-Meister als Abgasuntersuchung und ggf. eine
Reparatur quasi in einer Hand machen dürfe, ein Heizungsbauer z. B. im
Rahmen eines Wartungsvertrages aber nicht, die wollte selbst das
Verwaltungsgericht Stuttgart nicht beantworten.
Es schrieb in ein Urteil: "Ob ein ...Verfahren, wie es in
§ 47b StVZO für die Anerkennung von Kfz-Werkstätten zur Durchführung
von Abgasuntersuchungen geregelt ist, zweckmäßiger wäre, ist eine
rechtspolitische Frage, die sich einer rechtlichen Bewertung
entzieht." (Az.: 4 K 611/98).
Herrn P. in Hamm hatte es geärgert, dass die
Schornsteinfeger-Rechnungen nicht nachvollziehbar und unklar sind. Zudem würde
an seiner Gasheizung gekehrt, wo es nichts zu kehren gibt. Herr P.
verweigerte die Zahlung. Als er vor Gericht eine genaue Abrechnung
verlangte, verlor er mit der richterlichen Behauptung, die angegebenen
Arbeitswerte seien schon deshalb überprüfbar, weil diese in der Kehr-
und Überprüfungsordnung stünden.
Das ist richtig, nur hilft das dem Hauseigentümer nicht, weil er die sich
oft nur mühsam beschaffen kann. Wie die dort aufgeführten Arbeitswerte
(Zeiteinheit für eine Handrechnung) entstehen, bleibt dem Verbraucher
verschlossen. Die Kaminkehrer verweisen auf die Behörden, die diese auf
angeblich wissenschaftlicher Basis ("REFA-Methoden") hätten
ermitteln lassen.
Herr P. war pfiffig genug, sich von seinem Gaslieferanten, den Stadtwerken
Hamm, eine Kontrollmessung machen zu lassen. Die wich aber von der des
Schornsteinfegers ab, obwohl der sich stets auf seine geeichten Messgeräte
beruft. Zudem waren die Stadtwerke mit den Kosten billiger. Herr P.
verlangt Handwerk aus einer Hand - also einen Hausbesuch, eine Feuerstättenschau
und eine Kontrollmessung - das diene der Sicherheit und dem Umweltschutz.
Herr F. in Soest ist über die "Abzockerei" der Schwarzen
Zunft erbost.
"Fünf Minuten kehren, wo doch bei meiner Gasheizung nichts zu
kehren ist, und 10 Minuten Abgasmessung - das ergibt, bezogen auf die
Arbeitsleistung, einen Stundenlohn von 400 Mark und mehr".
Zudem beklagt er die undurchschaubaren Rechnungen. Ein Ärgernis auch die
kurzen Kehrzyklen. Schließlich sei der Stand der Technik heute so, dass
man bei neuen Heizungen eine Drei-Jahre-Regelung der Abgasuntersuchung
einführen könne, so wie sie für neue Autos gelte.
An der gängigen Regelung wird sich vorerst nichts ändern. Eine
Bundesratsinitiative Baden-Württembergs, das Mess- und Prüfwesen zu
vereinfachen und damit zu verbilligen, scheiterte vorerst im Bundesrat.
Jedes Bundesland hat seine eigene Kehr- und Überprüfungsordnung, das
Schornsteinfegergesetz und die Bundesimmissionsverordnung müssten geändert
werden.
Das ginge nicht, so Berliner Bürokraten, weil dann das gesamte
Kaminkehrer-Handwerk zur Disposition stünde, eine Zunft, die mit ihren
Kehrbezirken eine vom Staat zugewiesene hoheitliche Aufgabe hat - mit
Einkommensgarantie und beamten ähnlicher Versorgung.
Möglicherweise kommt in einem ersten Schritt auf die Brüsseler
Tagesordnung, die Diskriminierung des Heizungsbauer-Handwerks abzuschaffen
und damit Wettbewerb zu ermöglichen. Denn nur in kleinen Regionen der EU
gibt es ähnliche Regelungen wie in Deutschland.