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Stand: 18.02.07 
Demnächst: Wie bei
mir alles anfing -
so verhält sich nur
ein Monopolist !!!

Schornsteinfeger

 


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Kaminkehrer:
Warum die Preise so unübersichtlich sind

[ Autor: Hans Dieter Wolf

Herr Georgii in Stuttgart ließ eines Tages den Kaminkehrer nicht ins Haus, als der die üblichen Abgaswert-Messungen machen wollte. Er habe dafür einen Wartungsvertrag mit einem Heizungsbauer, das müsse genügen. Herr G. argumentierte, im 21. Jahrhundert dürfe es nicht angehen, dass er zweimal bezahlen müsse - die Überprüfung durch den Heizungsbauermeister und dann noch einmal die Überprüfung des Meisters durch den Kaminkehrermeister.

Herr G. hatte nicht mit dem Gesetz- und Verordnungsgeber gerechnet. Der schreibt vor: Wer misst (Kaminkehrer), darf nicht reparieren (Wartungsfirma) und umgekehrt. Es kamen: Die Ankündigung von Zwangsmaßnahmen, Bußgeldbescheid, eine Gerichtsvorladung. Es half nichts: Der wackere Schwabe musste zweimal zahlen.

Wie Herrn G. ergeht es Tausenden von Bürgern, die das "Kehr- und Messmonopol" der Schwarzen Zunft als teuer und zeitaufwendig anprangern. Selbst das Bundeskartellamt hält die Regelungen für wettbewerbswidrig.
Warum ein berechtigter Kfz-Meister als Abgasuntersuchung und ggf. eine Reparatur quasi in einer Hand machen dürfe, ein Heizungsbauer z. B. im Rahmen eines Wartungsvertrages aber nicht, die wollte selbst das Verwaltungsgericht Stuttgart nicht beantworten.
Es schrieb in ein Urteil: "Ob ein ...Verfahren, wie es in § 47b StVZO für die Anerkennung von Kfz-Werkstätten zur Durchführung von Abgasuntersuchungen geregelt ist, zweckmäßiger wäre, ist eine rechtspolitische Frage, die sich einer rechtlichen Bewertung entzieht." (Az.: 4 K 611/98).

Herrn P. in Hamm hatte es geärgert, dass die Schornsteinfeger-Rechnungen nicht nachvollziehbar und unklar sind. Zudem würde an seiner Gasheizung gekehrt, wo es nichts zu kehren gibt. Herr P. verweigerte die Zahlung. Als er vor Gericht eine genaue Abrechnung verlangte, verlor er mit der richterlichen Behauptung, die angegebenen Arbeitswerte seien schon deshalb überprüfbar, weil diese in der Kehr- und Überprüfungsordnung stünden.
Das ist richtig, nur hilft das dem Hauseigentümer nicht, weil er die sich oft nur mühsam beschaffen kann. Wie die dort aufgeführten Arbeitswerte (Zeiteinheit für eine Handrechnung) entstehen, bleibt dem Verbraucher verschlossen. Die Kaminkehrer verweisen auf die Behörden, die diese auf angeblich wissenschaftlicher Basis ("REFA-Methoden") hätten ermitteln lassen.
Herr P. war pfiffig genug, sich von seinem Gaslieferanten, den Stadtwerken Hamm, eine Kontrollmessung machen zu lassen. Die wich aber von der des Schornsteinfegers ab, obwohl der sich stets auf seine geeichten Messgeräte beruft. Zudem waren die Stadtwerke mit den Kosten billiger. Herr P. verlangt Handwerk aus einer Hand - also einen Hausbesuch, eine Feuerstättenschau und eine Kontrollmessung - das diene der Sicherheit und dem Umweltschutz.

Herr F. in Soest ist über die "Abzockerei" der Schwarzen Zunft erbost.
"Fünf Minuten kehren, wo doch bei meiner Gasheizung nichts zu kehren ist, und 10 Minuten Abgasmessung - das ergibt, bezogen auf die Arbeitsleistung, einen Stundenlohn von 400 Mark und mehr".
Zudem beklagt er die undurchschaubaren Rechnungen. Ein Ärgernis auch die kurzen Kehrzyklen. Schließlich sei der Stand der Technik heute so, dass man bei neuen Heizungen eine Drei-Jahre-Regelung der Abgasuntersuchung einführen könne, so wie sie für neue Autos gelte.

An der gängigen Regelung wird sich vorerst nichts ändern. Eine Bundesratsinitiative Baden-Württembergs, das Mess- und Prüfwesen zu vereinfachen und damit zu verbilligen, scheiterte vorerst im Bundesrat. Jedes Bundesland hat seine eigene Kehr- und Überprüfungsordnung, das Schornsteinfegergesetz und die Bundesimmissionsverordnung müssten geändert werden.
Das ginge nicht, so Berliner Bürokraten, weil dann das gesamte Kaminkehrer-Handwerk zur Disposition stünde, eine Zunft, die mit ihren Kehrbezirken eine vom Staat zugewiesene hoheitliche Aufgabe hat - mit Einkommensgarantie und beamten ähnlicher Versorgung.

Möglicherweise kommt in einem ersten Schritt auf die Brüsseler Tagesordnung, die Diskriminierung des Heizungsbauer-Handwerks abzuschaffen und damit Wettbewerb zu ermöglichen. Denn nur in kleinen Regionen der EU gibt es ähnliche Regelungen wie in Deutschland.

Weitergehende, nicht von uns erstellte, Informationen finden Sie im Internet unter folgenden Links:

Der Aufbau des Schornsteinfegermonopols, kritische Auseinandersetzung