Schornsteinfeger in der
Schußlinie:
Kehren ohne Sinn?
Stuttgart - Bei Schornsteinfegern sieht der Maschinenbauingeneur Werner
Zöbisch nicht schwarz, sondern rot. Der Grund: Seiner Ansicht nach ziehen
sie ihm einfach das Geld aus der Tasche - ohne ersichtliche Gegenleistung.
Die Männer in Schwarz sind aber nur der vordergründige Anlaß seines
Unmuts. Zöbisch kämpft gegen die Verordnungen des Bundes und der Länder,
auf die sich die Schornsteinfeger stützen. Bisher allerdings ohne Erfolg.
Dabei steht Zöbisch mit seinem Unmut nicht allein da. Er weiß von jeder
Menge Gleichgesinnten - andere Hausbesitzer, die wie er eine Gasheizung
ihr Eigen nennen. Auch zu ihnen kommt der Schornsteinfeger zweimal im
Jahr: Einmal um der Bundesimmissionsschutzverordnung genüge zu tun; mit
einem speziellen Gerät mißt der Schornsteinfeger, ob die Anlage richtig
eingestellt ist. Beim zweiten Besuch beäugt der angebliche Glücksbringer
den Schornstein und kehrt eventuell. Sein Tun stützt er auf eine
Landesverordnung. Bei beiden Besuchen werden die Hausbesitzer zur Kasse
gebeten.
Nicht vorhandene Rückstände werden weggekehrt
Vor allem die Kehr- und Überprüfungsordnung des Landes erbost den
Stuttgarter Hausbesitzer. "Bei Gas entstehen keine Rückstände",
argumentiert er: "Was soll da gekehrt werden?" Sprach's und
verweigerte dem Schornsteinfeger den Eintritt. Das ließ der wackere
Handwerker nicht auf sich sitzen. Ein heftiger Briefwechsel zwischen Zöbisch,
der Stadt und dem Wirtschaftsministerium, das seit 1996 für
Schornsteinfeger zuständig ist, war die Folge. Der Hausbesitzer listete
alle Besuche der Schornsteinfeger in den vergangenen Jahren minutiös auf,
inklusive deren Wirken in seinem Haus. Doch alle Argumente halfen nichts.
Zöbisch zog den Kürzeren und der Schornsteinfeger fegte das entstandene
"Nichts" im seinem Eigenheim.
Als "reine Beutelschneiderei" und "Arbeitsbeschaffungsmaßnahme"
wertet Zöbisch das Tun der Schornsteinfeger. Da immer mehr Haushalte auf
Gas, Strom oder Fernwärme umstiegen, gehe den Männern in Schwarz die
Arbeit aus. Technisch jedenfalls sei deren Wirken nicht zu begründen.
Selbst wenn - entgegen dem gesunden Menschenverstand - doch was zu kehren
sei, könne der Schornsteinfeger ohnehin nichts sehen. Denn er halte nur
einen Spiegel von unten in den Kamin.
Stundenlohn 452 Mark?
Drei Minuten brauchte der Schornsteinfeger im Zöbischen Haus für diese
Verrichtung - das Klingeln an der Haustür und das Verlassen des Hauses
einbezogen. Die Rechnung lautete 22,63 Mark. Samt der Mehrwertsteuer macht
das einen Stundenlohn von 452,64 Mark, rechnet der Hausbesitzer vor.
Daß bei Gasheizungen keine Verbrennungsrückstände wegzufegen sind,
bestreitet das Stuttgarter Wirtschaftsministerium nicht. Aber der Kamin könne
verstopfen - durch Vogelnester zum Beispiel, oder herausgebrochene Steine,
sagt Ministeriumsvertreter Wolfgang Stehmer. Er wehrt sich gegen den
Vorwurf, die Rechnungen der Schornsteinfeger seien überhöht. "In
die Kalkulation müssen auch die Anfahrt und die Verwaltung einberechnet
werden." Das Wirtschaftsministerium, in anderen Fällen ein
vehementer Befürworter von Konkurrenz und Wettbewerb, setzt bei
Schornsteinfegern auf das Monopol. Der günstige Stundenlohn von 75 Mark
sei nur zu erreichen, weil keine Werbekosten entstehen. Längst seien
andere Systeme durchgespielt worden, ein für den Verbraucher günstiges
dabei aber nicht entdeckt worden.
An die Hausfrau gedacht
Zwar denkt das Ministerim darüber nach, die Kehr- und Überprüfungsordnung
zu überarbeiten, doch die Wünsche der Hausbesitzer mit Gasheizung werden
bisher nicht berücksichtigt. Erwogen werde höchsten, die beiden
Schornsteinfegertermine in Haushalten mit Gasheizung zusammenzulegen. Ob
das die Verbraucher allerdings billiger komme, sei noch nicht ausgemacht.
Mit den beiden separaten Terminen solle die "Hausfrau geschont
werden". Der Schornsteinfeger wolle nicht "wie die Axt im
Walde", rußig vom Kaminkehren, in die Wohnung der Verbraucher
stapfen und die Etagenheizung prüfen. Doris Trapmann, DPA; Archivbild:
DPA
|