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Stand: 17.02.07 
Demnächst: Wie bei
mir alles anfing -
so verhält sich nur
ein Monopolist !!!

Schornsteinfeger

 

[Aktuelle Meldungen: 05-06/1999]
 

Zwischenbilanz der Lesermeinungen:

Jährliche Schornsteinfegermessungen sind nicht mehr zeitgemäß!

In den letzten vier Ausgaben der Süddeutschen Wohnwirtschaft gingen wir der Frage nach, ob Schornsteinfegermessungen noch zeitgemäß sind. Der technische Berater von Haus & Grund Baden, Dipl.-Ing. Artur Bernhard, durfte in einer ZDF-Sendung (siehe SWW 12/98, S. 650 und 651) diese für Hauseigentümer wichtige Thematik einmal kritisch beleuchten. Einer bundesweiten Zuschauerschaft wurden mit dieser Sendung Informationen zu einem in seiner finanziellen Tragweite weithin unbekannten Thema vermittelt. Doppelmessungen, die durch das Heizungsfachhandwerk und den Schornsteinfeger aufgrund staatlicher Verordnungen ganz legal durchgeführt werden, schlagen für Hauseigentümer und Mieter jährlich mit etwa 1,1 Milliarden DM zu Buche! Bislang sind Betroffene jedoch nur vereinzelt aktiv geworden. Anlaß für das derzeitige Engagement von Haus & Grund Baden ist die von Baden-Württemberg geplante Bundesratsinitiative, um eine Verlängerung der Fristen für die Emissionsmessungen sowie die Übertragung der Meßberechtigung auch auf das Fachhandwerk Heizung-Sanitär-Klima zu erreichen.

Die Redaktion der Süddeutschen Wohnwirtschaft hatte ihre Leserschaft dazu aufgerufen, ihre Meinung kundzutun. Die Flut der in den Ausgaben der SWW 1, 2 und 3/99 nur zu einem kleinen Teil abgedruckten Zuschriften überraschte uns! In welche Richtung tendieren nun die Meinungen? Den allermeisten Leserbriefen ist der Grundtenor gemeinsam, daß die jährlichen Abgasmessungen als "Abzockerei" empfunden werden, die überteuert bzw. überflüssig sind. Die einzigen (der Redaktion von verschiedenen Unterzeichnern zugegangenen) Meinungsäußerungen, welche zu dieser Ansicht konträr liegen, sind von einem einzigen (der Redaktion bekannten) Bezirksschornsteinfegermeister verfaßt worden. Eine Stellungnahme der Schornsteinfegerinnung auf unsere Veröffentlichung ging nicht ein! Die Einhelligkeit der Leserbriefe unterstreicht das Anliegen von Haus & Grund Baden auf sehr eindringliche Weise.

Fassen wir die Ansichten unserer Leser zusammen, so kristallisieren sich - differenziert zwischen Bundes- bzw. Landesrecht - folgende Forderungen von Haus & Grund Baden heraus:

Änderungen im Bundesrecht

 

  • Verlängerung der Fristen für die Emissionsmessungen von einem auf drei Jahre. Die technische Qualität der Feuerungen ist heute dermaßen ausgereift, daß Nachprüfungen im dreijährigen Turnus völlig ausreichend sind. Große Feuerungen genügen übrigens längst diesem Prüfungsturnus! Auch nachlässige Hauseigentümer sind durch diese Frist ausreichend in die Pflicht genommen, ihre Anlagen warten zu lassen. Es ist aber auch zu bedenken, daß lediglich 14 % der Kohlendioxide aus Hausheizungen emittiert werden. Hinzu kommt, daß der Schornsteinfeger nur CO2 durch seine jährliche Kontrollen erfaßt. 
  • Staatliche Anerkennung der Emissionsmessungen durch das Fachhandwerk Heizung - Sanitär - Klima bei der Errichtung neuer Anlagen und Änderung bestehender Anlagen. Das Fachhandwerk ist verpflichtet, seine Arbeit ordnungsgemäß durchzuführen. Zu diesen Arbeiten zählt auch das Einstellen des Brenners nach den Vorgaben der Kleinfeuerungsanlagenverordnung. Aus diesem Grunde ist es keinesfalls einzusehen, daß ein zweiter Meister eine Nachkontrolle ausführt. Falls der Staat Zweifel an der Zuverlässigkeit des Fachhandwerks hat, dann ist es seine Pflicht, über die Kammern und Innungen für eine bessere Arbeitsqualität zu sorgen. Ein Neuwagen darf ohne TÜV-Abnahme auf die Straße, während eine komplett mit zertifiziertem Abgasrohr gelieferte Feuerungsanlage - die übrigens wesentlich weniger komplex ist als ein moderner PKW - nach der Errichtung einer staatlichen Kontrolle bedarf. Eine Nachkontrolle durch das Schornsteinfegerhandwerk ist in jedem Fall der falsche Weg, das Fachhandwerk zu besserer Arbeitsqualität zu bringen! 
  • Zulassung aller nach der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft anerkannten Institute zur Messung der Emissionen an großen Feuerungsanlagen auch für die Emissionsmessung an kleinen Feuerungen (unter 10 MW bei Gas, unter 5 MW bei Öl, unter 1 MW bei festen Brennstoffen). Das Monopol der Schornsteinfeger für die Emissionsmessungen der Kleinfeuerungsanlagen verstößt auch nach EU-Recht gegen den freien Wettbewerb. Wenn TÜV, Dekra und andere die Berechtigung haben, große Feuerungen auf ihr Emissionsverhalten zu überprüfen, steht kein Argument dagegen, diese Meßberechtigung auch auf kleine Feuerungen zu übertragen. Das Meßmonopol muß auch für freie Sachverständige geöffnet werden! 
  • Wegfall der Solidarhaftung aller Eigentümer einer Wohnungseigentumsanlage, wenn ein Eigentümer die Schornsteinfegergebühren nicht bezahlt. Schornsteinfegergebühren gehen zu Lasten des Grundstücks, weshalb bei Wohnungseigentumsanlagen bei einem säumigen Eigentümer alle Eigentümer in der Pflicht sind. Weil Schornsteinfegerarbeiten hoheitliche Arbeiten sind, steht hier der Staat in der Schuld. Andererseits umgeht der Staat aber seine Haftung, indem im Schadensfall dann doch der Schornsteinfeger als privater Handwerker einzutreten hat. 
  • Sicherstellung eines hohen Qualtätsniveaus unabhängiger Prüfinstitute. Feuerungen unterliegen dem Gerätesicherheitsgesetz, für das die Zuständigkeit beim Bundesarbeitsministerium liegt. In den Ländern haben die Gewerbeaufsichtsämter die Aufsichtspflicht. Wenn also eine Feuerung beim späteren Betrieb Mängel aufweist, so heißt dies, daß die prüfende Stelle nachlässig gearbeitet hat. Es kann jedoch nicht sein, daß dies zu Lasten von Hauseigentümern geht. Völlig unakzeptabel ist die Praxis von Schornsteinfegern, mit Gutachten, welche Hauseigentümer zu finanzieren haben, weitere Zusatzprüfungen zu begründen! Eine gewisse Eigenverantwortung für den Betrieb von Feuerungen muß dem Betreiber bleiben. 

 

Änderungen im Bundes- und Landesrecht

 

  • Mängelbehebung an neuen Gas- und Ölfeuerungen (ähnlich wie bei der Automobilindustrie mit ihren Rückrufaktionen) auch durch das Fachhandwerk. Es kann nicht angehen, daß Schornsteinfeger aus Mängeln an alten Feuerungsanlagen Kapital schlagen, indem sie berechtigt werden, Zusatzprüfungen durchzuführen. Weil jede Prüfung nur eine Momentaufnahme darstellen kann, muß durch Nachbesserungen durch das Fachhandwerk eine dauerhafte Nachbesserung gewährleistet werden.

 

Änderungen im Landesrecht

 

  • Überprüfung der Vorgabezeiten für die Kehr- und Überprüfungsarbeiten unter Beteiligung von Haus & Grund. Ein Hauptkritikpunkt der vielen Leserbriefe an die Redaktion ist das schlechte Preis-Leistungs-Verhältnis der Schornsteinfegerarbeiten. Es sind die hohen Kosten einerseits, es ist aber auch die Unterschreitung der Vorgabezeiten um bis zu 50 % andererseits, die hier moniert werden. Das Schornsteinfegerhandwerk sowie das baden-württembergische Wirtschaftsministerium haben ein neues Gutachten zur Festlegung der notwendigen Arbeitszeiten erstellen lassen. Haus & Grund wurde nicht an der Erstellung dieses für Schornsteinfeger bindenden Zeitgutachtens beteiligt. Die Hauseigentümer dürfen es aber bezahlen und werden vor vollendete Tatsachen gestellt, obwohl es sich hierbei um einen Hauptkritikpunkt an der Schornsteinfegertätigkeit handelt! Dies ist ein weiteres Beispiel dafür, in welch eklatanter Weise das Mißtrauen der Hauseigentümer, wie es sich in vielen Leserbriefen zeigt, noch geschürt wird.
    Hierzu ein Beispiel: Gefordert wird, daß die Emissionsmessung erst dann durchgeführt werden darf, wenn sich das Meßgerät nach ca. 8 Minuten der Temperatur im Heizraum angeglichen hat, weil die Meßgenauigkeit ansonsten sehr ungenau sein kann. Für die eigentliche Messung reichen dann sieben Minuten aus. Vorgegeben sind aber 21 Minuten! 
  • Wirtschaftlichere Durchführung der Schornsteinfeger-Pflichtarbeiten. 
  • Keine Anmeldung bei Erneuerung oder Änderung einer Feuerung und keine Abnahme nach Durchführung der Arbeiten durch das Fachhandwerk (§ 45 Abs. 3, § 67 Abs. 5 und Anhang zu § 50 Abs. 1 Ziff. 19 Landesbauordnung). Wenn eine Feuerung errichtet oder durch eine neue ersetzt wird, ist der Schornsteinfeger, unabhängig von der Größe der Feuerung, sowohl vor als auch nach der Errichtung zu beteiligen. So sieht es die Landesbauordnung vor. Die Zahl der jährlichen Todesfälle durch fehlerhafte Feuerungen darf bundesweit mit etwa 25 angenommen werden. Im Vergleich dazu starben 1996 bei Unfällen im Straßenverkehr 9136 Menschen oder bei Unfällen im Haushalt 6891 Menschen. Eine exakte Statistik der Todesfälle durch Feuerungen wird vom Statistischen Bundesamt wegen Bedeutungslosigkeit nicht mehr fortgeführt. Dies gilt auch für Schornsteinbrände. Da auch bei häufigen Prüfungen Unglücke nicht ausgeschlossen werden können, muß diese Bestimmung ersatzlos gestrichen werden! Die jährliche Kontrolle durch den Schornsteinfeger und die fünfjährige Feuerstättenschau sind ausreichend. 
  • Herausnahme der Reinigung des Abgas- bzw. Rauchrohrs zwischen Feuerung und Schornstein aus der Prüfpflicht des Schornsteinfegers. Die Rohrverbindung zwischen Feuerung und Schornstein wurde 1988 in die Kontrolle und Reinigungspflicht der Schornsteinfeger aufgenommen, obwohl hierzu nach wie vor keine Notwendigkeit besteht. Die Rohrverbindung ist wie auch das Rauch-Abgasrohr in die Verantwortung des Hauseigentümers zu geben, zumal auf die staatlich verordnete Reinigung der Rohre innerhalb der Wohnungen ohnehin von den meisten Schornsteinfegern verzichtet wird. 
  • Ausführung von Schornsteinanlagen durch Herstellerfirmen in der Weise, daß die Gefahr einer Brandübertragung von vornherein ausgeschlossen ist.

 

Haus & Grund Baden verlangt im Namen seiner Mitglieder eine Beschränkung der Schornsteinfegerarbeiten auf das sicherheitstechnisch notwendige Maß, eine Vermeidung von Doppelmessungen, eine Verlängerung der Fristen für die Emissionsmessungen sowie eine Aufhebung des Schornsteinfegermonopols durch Übertragung der Meßberechtigung auf das Fachhandwerk Heizung-Sanitär-Klima.


Leser, die an einer ausführlichen Darstellung und Dokumentation der in diesem Artikel teilweise nur oberflächlich behandelten Materie sind, können über die Redaktion (Redaktion Süddeutsche Wohnwirtschaft, Postfach 103140, 69021 Heidelberg) mit "Material" gerne versorgt werden; bitte einen mit 3 DM frankierten Rückumschlag beilegen!


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