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Stand: 17.02.07
Demnächst: Wie bei
mir alles anfing -
so verhält sich nur
ein Monopolist !!!
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Zwischenbilanz der Lesermeinungen:
Jährliche Schornsteinfegermessungen sind nicht
mehr zeitgemäß!
In den letzten vier Ausgaben
der Süddeutschen Wohnwirtschaft gingen wir der Frage
nach, ob Schornsteinfegermessungen noch zeitgemäß sind. Der
technische Berater von Haus & Grund Baden, Dipl.-Ing. Artur
Bernhard, durfte in einer ZDF-Sendung (siehe SWW 12/98, S. 650
und 651) diese für Hauseigentümer wichtige Thematik einmal kritisch
beleuchten. Einer bundesweiten Zuschauerschaft wurden mit dieser
Sendung Informationen zu einem in seiner finanziellen Tragweite
weithin unbekannten Thema vermittelt. Doppelmessungen, die durch das
Heizungsfachhandwerk und den Schornsteinfeger aufgrund staatlicher
Verordnungen ganz legal durchgeführt werden, schlagen für Hauseigentümer
und Mieter jährlich mit etwa 1,1 Milliarden DM zu Buche!
Bislang sind Betroffene jedoch nur vereinzelt aktiv geworden. Anlaß für
das derzeitige Engagement von Haus & Grund Baden ist die von
Baden-Württemberg geplante Bundesratsinitiative, um eine Verlängerung
der Fristen für die Emissionsmessungen sowie die Übertragung der Meßberechtigung
auch auf das Fachhandwerk Heizung-Sanitär-Klima zu erreichen.
Die Redaktion der Süddeutschen Wohnwirtschaft hatte ihre
Leserschaft dazu aufgerufen, ihre Meinung kundzutun. Die Flut der in
den Ausgaben der SWW 1, 2 und 3/99 nur zu einem kleinen Teil
abgedruckten Zuschriften
überraschte uns! In welche Richtung tendieren nun die Meinungen? Den
allermeisten Leserbriefen ist der Grundtenor gemeinsam, daß die jährlichen
Abgasmessungen als "Abzockerei" empfunden werden, die überteuert
bzw. überflüssig sind. Die einzigen (der Redaktion von verschiedenen
Unterzeichnern zugegangenen) Meinungsäußerungen, welche zu dieser
Ansicht konträr liegen, sind von einem einzigen (der Redaktion
bekannten) Bezirksschornsteinfegermeister verfaßt worden. Eine
Stellungnahme der Schornsteinfegerinnung auf unsere Veröffentlichung
ging nicht ein! Die Einhelligkeit der Leserbriefe unterstreicht das
Anliegen von Haus & Grund Baden auf sehr eindringliche Weise.
Fassen wir die Ansichten unserer Leser zusammen, so kristallisieren
sich - differenziert zwischen Bundes- bzw. Landesrecht - folgende
Forderungen von Haus & Grund Baden heraus:
Änderungen im Bundesrecht
- Verlängerung der Fristen für die Emissionsmessungen von
einem auf drei Jahre. Die technische Qualität der Feuerungen
ist heute dermaßen ausgereift, daß Nachprüfungen im dreijährigen
Turnus völlig ausreichend sind. Große Feuerungen genügen übrigens
längst diesem Prüfungsturnus! Auch nachlässige Hauseigentümer
sind durch diese Frist ausreichend in die Pflicht genommen, ihre
Anlagen warten zu lassen. Es ist aber auch zu bedenken, daß
lediglich 14 % der Kohlendioxide aus Hausheizungen emittiert
werden. Hinzu kommt, daß der Schornsteinfeger nur CO2
durch seine jährliche Kontrollen erfaßt.
- Staatliche Anerkennung der Emissionsmessungen durch das
Fachhandwerk Heizung - Sanitär - Klima bei der Errichtung neuer
Anlagen und Änderung bestehender Anlagen. Das Fachhandwerk
ist verpflichtet, seine Arbeit ordnungsgemäß durchzuführen. Zu
diesen Arbeiten zählt auch das Einstellen des Brenners nach den
Vorgaben der Kleinfeuerungsanlagenverordnung. Aus diesem Grunde
ist es keinesfalls einzusehen, daß ein zweiter Meister eine
Nachkontrolle ausführt. Falls der Staat Zweifel an der Zuverlässigkeit
des Fachhandwerks hat, dann ist es seine Pflicht, über die
Kammern und Innungen für eine bessere Arbeitsqualität zu sorgen.
Ein Neuwagen darf ohne TÜV-Abnahme auf die Straße, während eine
komplett mit zertifiziertem Abgasrohr gelieferte Feuerungsanlage -
die übrigens wesentlich weniger komplex ist als ein moderner PKW
- nach der Errichtung einer staatlichen Kontrolle bedarf. Eine
Nachkontrolle durch das Schornsteinfegerhandwerk ist in jedem Fall
der falsche Weg, das Fachhandwerk zu besserer Arbeitsqualität zu
bringen!
- Zulassung aller nach der Technischen Anleitung zur
Reinhaltung der Luft anerkannten Institute zur Messung der
Emissionen an großen Feuerungsanlagen auch für die
Emissionsmessung an kleinen Feuerungen (unter 10 MW
bei Gas, unter 5 MW bei Öl, unter 1 MW bei festen
Brennstoffen). Das Monopol der Schornsteinfeger für die
Emissionsmessungen der Kleinfeuerungsanlagen verstößt auch nach
EU-Recht gegen den freien Wettbewerb. Wenn TÜV, Dekra und andere
die Berechtigung haben, große Feuerungen auf ihr
Emissionsverhalten zu überprüfen, steht kein Argument dagegen,
diese Meßberechtigung auch auf kleine Feuerungen zu übertragen.
Das Meßmonopol muß auch für freie Sachverständige geöffnet
werden!
- Wegfall der Solidarhaftung aller Eigentümer einer
Wohnungseigentumsanlage, wenn ein Eigentümer die
Schornsteinfegergebühren nicht bezahlt. Schornsteinfegergebühren
gehen zu Lasten des Grundstücks, weshalb bei
Wohnungseigentumsanlagen bei einem säumigen Eigentümer alle
Eigentümer in der Pflicht sind. Weil Schornsteinfegerarbeiten
hoheitliche Arbeiten sind, steht hier der Staat in der Schuld.
Andererseits umgeht der Staat aber seine Haftung, indem im
Schadensfall dann doch der Schornsteinfeger als privater
Handwerker einzutreten hat.
- Sicherstellung eines hohen Qualtätsniveaus unabhängiger Prüfinstitute.
Feuerungen unterliegen dem Gerätesicherheitsgesetz, für das die
Zuständigkeit beim Bundesarbeitsministerium liegt. In den Ländern
haben die Gewerbeaufsichtsämter die Aufsichtspflicht. Wenn also
eine Feuerung beim späteren Betrieb Mängel aufweist, so heißt
dies, daß die prüfende Stelle nachlässig gearbeitet hat. Es
kann jedoch nicht sein, daß dies zu Lasten von Hauseigentümern
geht. Völlig unakzeptabel ist die Praxis von Schornsteinfegern,
mit Gutachten, welche Hauseigentümer zu finanzieren haben,
weitere Zusatzprüfungen zu begründen! Eine gewisse
Eigenverantwortung für den Betrieb von Feuerungen muß dem
Betreiber bleiben.
Änderungen im Bundes- und Landesrecht
- Mängelbehebung an neuen Gas- und Ölfeuerungen (ähnlich wie
bei der Automobilindustrie mit ihren Rückrufaktionen) auch durch
das Fachhandwerk. Es kann nicht angehen, daß Schornsteinfeger
aus Mängeln an alten Feuerungsanlagen Kapital schlagen, indem sie
berechtigt werden, Zusatzprüfungen durchzuführen. Weil jede Prüfung
nur eine Momentaufnahme darstellen kann, muß durch
Nachbesserungen durch das Fachhandwerk eine dauerhafte
Nachbesserung gewährleistet werden.
Änderungen im Landesrecht
- Überprüfung der Vorgabezeiten für die Kehr- und Überprüfungsarbeiten
unter Beteiligung von Haus & Grund. Ein Hauptkritikpunkt
der vielen Leserbriefe an die Redaktion ist das schlechte
Preis-Leistungs-Verhältnis der Schornsteinfegerarbeiten. Es sind
die hohen Kosten einerseits, es ist aber auch die Unterschreitung
der Vorgabezeiten um bis zu 50 % andererseits, die hier
moniert werden. Das Schornsteinfegerhandwerk sowie das baden-württembergische
Wirtschaftsministerium haben ein neues Gutachten zur Festlegung
der notwendigen Arbeitszeiten erstellen lassen. Haus & Grund
wurde nicht an der Erstellung dieses für Schornsteinfeger
bindenden Zeitgutachtens beteiligt. Die Hauseigentümer dürfen es
aber bezahlen und werden vor vollendete Tatsachen gestellt, obwohl
es sich hierbei um einen Hauptkritikpunkt an der Schornsteinfegertätigkeit
handelt! Dies ist ein weiteres Beispiel dafür, in welch
eklatanter Weise das Mißtrauen der Hauseigentümer, wie es sich
in vielen Leserbriefen zeigt, noch geschürt wird.
Hierzu ein Beispiel: Gefordert wird, daß die Emissionsmessung
erst dann durchgeführt werden darf, wenn sich das Meßgerät nach
ca. 8 Minuten der Temperatur im Heizraum angeglichen hat,
weil die Meßgenauigkeit ansonsten sehr ungenau sein kann. Für
die eigentliche Messung reichen dann sieben Minuten aus.
Vorgegeben sind aber 21 Minuten!
- Wirtschaftlichere Durchführung der
Schornsteinfeger-Pflichtarbeiten.
- Keine Anmeldung bei Erneuerung oder Änderung einer Feuerung
und keine Abnahme nach Durchführung der Arbeiten durch das
Fachhandwerk (§ 45 Abs. 3, § 67 Abs. 5
und Anhang zu § 50 Abs. 1 Ziff. 19
Landesbauordnung). Wenn eine Feuerung errichtet oder durch eine
neue ersetzt wird, ist der Schornsteinfeger, unabhängig von der
Größe der Feuerung, sowohl vor als auch nach der Errichtung zu
beteiligen. So sieht es die Landesbauordnung vor. Die Zahl der jährlichen
Todesfälle durch fehlerhafte Feuerungen darf bundesweit mit etwa
25 angenommen werden. Im Vergleich dazu starben 1996 bei Unfällen
im Straßenverkehr 9136 Menschen oder bei Unfällen im Haushalt
6891 Menschen. Eine exakte Statistik der Todesfälle durch
Feuerungen wird vom Statistischen Bundesamt wegen
Bedeutungslosigkeit nicht mehr fortgeführt. Dies gilt auch für
Schornsteinbrände. Da auch bei häufigen Prüfungen Unglücke
nicht ausgeschlossen werden können, muß diese Bestimmung
ersatzlos gestrichen werden! Die jährliche Kontrolle durch den
Schornsteinfeger und die fünfjährige Feuerstättenschau sind
ausreichend.
- Herausnahme der Reinigung des Abgas- bzw. Rauchrohrs zwischen
Feuerung und Schornstein aus der Prüfpflicht des
Schornsteinfegers. Die Rohrverbindung zwischen Feuerung und
Schornstein wurde 1988 in die Kontrolle und Reinigungspflicht der
Schornsteinfeger aufgenommen, obwohl hierzu nach wie vor keine
Notwendigkeit besteht. Die Rohrverbindung ist wie auch das
Rauch-Abgasrohr in die Verantwortung des Hauseigentümers zu
geben, zumal auf die staatlich verordnete Reinigung der Rohre
innerhalb der Wohnungen ohnehin von den meisten Schornsteinfegern
verzichtet wird.
- Ausführung von Schornsteinanlagen durch Herstellerfirmen in
der Weise, daß die Gefahr einer Brandübertragung von vornherein
ausgeschlossen ist.
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Haus & Grund Baden verlangt im Namen seiner
Mitglieder eine Beschränkung der Schornsteinfegerarbeiten
auf das sicherheitstechnisch notwendige Maß, eine
Vermeidung von Doppelmessungen, eine Verlängerung der
Fristen für die Emissionsmessungen sowie eine Aufhebung des
Schornsteinfegermonopols durch Übertragung der Meßberechtigung
auf das Fachhandwerk Heizung-Sanitär-Klima.
Leser, die an einer ausführlichen Darstellung und
Dokumentation der in diesem Artikel teilweise nur oberflächlich
behandelten Materie sind, können über die Redaktion
(Redaktion Süddeutsche Wohnwirtschaft,
Postfach 103140, 69021 Heidelberg) mit
"Material" gerne versorgt werden; bitte einen mit
3 DM frankierten Rückumschlag beilegen!
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