Gebühren

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Stand: 18.02.07 
Demnächst: Wie bei
mir alles anfing -
so verhält sich nur
ein Monopolist !!!

Schornsteinfeger

 


Gefunden in
www.mein-bochum.de :

 

 Betrifft Schornsteinfegergebühren

Als der Kümmerer-Toni aus Tirol, der sog. Wiege des Schornsteinfegerwesens, möchte ich mich aufklärend um die Schornsteinfeger-Gebühren kümmern.

Dies auch unter dem Eindruck von informativen Kampagnen im SW3- Fernsehen, wo schon im Herbst 1998 ein verärgerter Zwangskunde behauptete: “Die Bezirksschornsteinfegermeister besitzen die Qualifikation eines angelernten Hilfsarbeiters“. Dies war eine provokante Äußerung, aber Eugen Steichele aus Stuttgart als Bundesinnungsmeister hat, obwohl er am 12.02. 01 bei seinem Auftritt im INFOMARKT im SW3 dazu Gelegenheit bestand, diese Äußerung nicht zurückgewiesen. Er wird seine Gründe haben.

1. Gebühren für das Kaminfegen
Nun aber zu den geheimnisvollen Rechnungen des schwarzen Mannes. Die Gebühren für das Kaminfegen sind in der Kehr- und Überprüfungsgebührenordnung (KÜGebO) festgelegt und werden am besten anhand eines Beispiels erklärt.

Vorab noch: Die Leistungen der Schornsteinfeger werden nach Arbeitswerten (AW), einer Art Punktezahl bewertet. Das Entgeld für einen Punkt, d.h. den AW, wird den Schornsteinfegermeistern jährlich neu vorgegeben.
Unser Beispiel sei ein normales Haus, unterkellert, mit 2 Wohn-Etagen und Dachboden. Geheizt wird mit einer Öl-Heizung. Hier ist die einmalige, jährliche Reinigung des Schornsteins Pflicht.

Hinweis: Wenn sich die Kaminsohle (Reinigungsöffnung) im Keller befindet, der Normalfall also, zählt der Keller als ein Stockwerk. Ebenso rechnet der Dachboden als ein Stockwerk. Somit ergeben sich für unsere Beispielrechnung vier Stockwerke.

Die Fegegebühr setzt sich zusammen aus 1. der Grundgebühr und 2. der Kehrgebühr pro Kehrung.
 
Zu 1)   Die Grundgebühr 
für das Gebäude, pauschal jährlich 16,8 AW
zuzüglich je Schornsteinstockwerk 0,6 AW
(im Beispiel 4 Stockwerke x o,6 AW) 
2,4 AW

19,2 AW 
Zu 2)   Die Kehrgebühr pro Kehrung
für das Gebäude, pauschal  11,1 AW
für den Schornstein, pauschal  2,8 AW
zuzüglich je Schornsteinstockwerk 0,42 AW
(im Beispiel 4 Stockwerke x o,42 AW) 
1,68 AW
zuzügl. Rauchrohr, 1m (Verbindung Ofen-Kamin) 2,6 AW

18,18 AW
Somit ergibt sich:
zu  1)   Grundgebühr  19,2 AW
 zu  2)   Kehrgebühr pro Kehrung 18,18 AW
Summe hieraus:
37,38 AW
Diese ermittelte Summe aus unserm Beispiel von 37,38 Arbeitswerten muss nun mit dem z.Z. gültigem Entgelt für 1 AW multipliziert werden. Hierzu kommen noch die Mehrwertsteuern. Weitere Gebühren sind unzulässig!

Es dürfen also keine zusätzlichen Wegegelder berechnet werden, auch nicht Überprüfungen von Zuluftöffnungen oder andere Positionen.

Als Tiroler Bub sind mir die Arbeitswerte für NRW nicht geläufig. Konfrontieren Sie Ihren Schornsteinfeger mit der Frage nach dem derzeitigen Entgelt für einen AW. Verlangen Sie eine transparente, überprüfbare Rechnung.
 
Weitere Informationen erhalten Sie beim Bauamt als Aufsichtsbehörde, hier  Herrn Saterdag als Gruppenleiter, Tel. 910 3444 oder bei seinem Chef, Herrn Busch, Tel. 910 3425. 

Achtung: Russ erzeugt Krebs !!
Je mehr Russ durch den Schornsteinfeger bei der Entnahme nach dem Fegen in Schludrigkeit verstreut wird, umso größer ist Ihr Risiko! Der Schornsteinfeger hat äußerste Sorgfalt zu üben.

Toni aus Südtirol, 10.05.2001