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Willkommen auf der Website!
www.bauen-in-recklinghausen.de
Wenn
man so manche "Amtshandlung"
betrachtet könnte man auf die Idee kommen,
die Farbe "blau"
sei bei
www.bauen-in-recklinghausen.de
nicht
zufällig gewählt worden, doch lassen Sie sich versichern, es ist
reine Geschmackssache
!!!
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Der Zentralverband der
Deutschen Haus- und Grundeigentümer
e.V. nimmt
Stellung zum Entwurf des Gesetzes zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens
des Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie.
9.10.2007
Haus & Grund
Deutschland schreibt u.a.:
"... Das
Überprüfungsmonopol der Schornsteinfeger wird abgebaut, soll aber als neues
System der Bezirksbevollmächtigten
faktisch wieder errichtet werden. ...
... Damit verpasst er (der
Entwurf) die Aussicht auf weniger Bürokratie, mehr Wettbewerb, mehr
Effizienz, technische Innovation und vor allem weniger Belastungen der
betroffenen Eigentümer und Mieter. ...
... Dem Entwurf ist daher eine mangelhafte Umsetzung seines eigenen Ziels
vorzuwerfen. Er geht davon aus, dass das deutsche Schornsteinfegerwesen sich
im Grundsatz bewährt habe und nicht verändert werden müsse.
Das trifft aus Sicht
der privaten Eigentümer nicht zu. ..."
Stellungnahme
Haus und Grund
Eigentümerschutz-Gemeinschaft
9.10.2007 |
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Demnächst
auch Bauordnung/Ordnungsamt
und
wie der Kreis zum "Wohl" der Bürger seine Gebühren erhebt !
?
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...oder
wie auf Kosten der Steuerzahler und gegen
die Bürger der Kreis Recklinghausen
und die Bezirksregierung Münster die
Einnahmen der Schornsteinfeger sichert !
Und das mit Sachverstand ?

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Behördliches Ermessen
Der
schornsteinfegergerechte Ermessensspielraum, demonstriert am
"entlegenen Kehrbezirk".
Die öffentliche
Verwaltung hat unter anderem die Aufgabe Gesetze zu vollziehen. Da die
Gesetze selbst in Deutschland - dem Land der hunderttausend Gesetze -
nie die gesamte Lebensvielfalt berücksichtigen, haben die
gesetzesvollziehenden Beamten in der Regel einen Ermessensspielraum,
d.h. der Beamte kann innerhalb gewisser Grenzen in eigener Verantwortung
entscheiden.
Nun hat der Beamte zwei Möglichkeiten: Er kann den
Ermessensspielraum für den Bürger oder gegen den Bürger anwenden. Da
wir in Deutschland im allgemeinen von einer brürgerfreundlichen
Verwaltung regiert werden, werden die Ermessensspielräume erfahrungsgemäss
auch im Sinne des Bürgers angewandt.
Aber es gibt keine
Regel ohne Ausnahme.
Bild von : http://www.schornsteinfegerfrei.de/

Und eine derartige Ausnahme ist das
Schornsteinfegerwesen, in dem eine seltsame Schieflage zwischen
positiven und negativen Ermessensspielräumen zu Ungunsten des Bürgers
zu beobachten ist. Für den Schornsteinfeger rollen die Damen und Herren
der Bürokratie geradezu den roten Teppich aus. Sie lieben sichtlich
ihre vermeintlichen schwarzen Glücksbringer während sie den kehrgebührenpflichtigen
Bürger in allen Varianten der Verwaltungskunst trietzen, schikanieren
und abkassieren.
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Neue Seite :
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... aber auch als Vorsitzender des Fördervereins
Feuchtbiotop Paschgraben e.V. macht der Politiker seine Dinge zu
Herzensangelegenheiten...
...auch mit den Großen seiner
Partei, Wolfgang Clement, spricht Welt auf Augenhöhe...
...gerne zieht der Landrat auch an
den Fäden, die etwas bewegen (eine Marionette von Angela Merkel)...
... und er schätzt die bildende
Kunst, die nach seinem Amtanstritt in Form von Ausstellungen und Leihgaben verstärkt
im Kreishaus Platz fand...
...für die Pferderegion Vest
Recklinghausen macht sich Welt gemeinsam mit seinem Kollegen Dr. Ansgar Müller
stark...
...und bleibt immer in Bewegung: zum
Beispiel mit dem Hertener Bürgermeister Dr. Uli Paetzel auf Wasserstoff
angetriebenen Fahrrädern...
...oder in der Regionalbahn: Dort
warnte Welt gemeinsam mit vestischen Bürgermeistern die Pendler vor drohenden
Streckenstillegungen...
...mobil ist Welt aber auch zu Fuß:
Beim Kreislauf 2006 gab er nicht nur den Startschuss, sondern lief selbst mit...
...ganz vorn ist Welt, wenn es um die
Steinkohle geht. Als IGBCE-Mitglied sprach sich der Landrat für einen
Sockelbergbau aus...
...damit die Region wirtschaftlich
nicht absäuft und durch Abwanderung Menschen verliert, gibt sich Welt
optimistisch.
...weiß aber auch, dass man hart
zupacken muss, um Ziele zu erreichen, die den Bürgern des vestischen Kreises
die Lebensqualität und den Wohlstand sichern...
...dazu braucht man Prioritäten:
Eins-Zwei-Drei.
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Welt
am Sonntag:
Konkurrenz
für den schwarzen Mann
Das
Bezirks-Monopol der Schornsteinfeger soll fallen
Eigentlich
geht es um 10,22 Euro. So viel sollte Günter Bublitz, 71, Rentner aus dem
pfälzischen Niederzissen, für das Kehren seines Schornsteins zahlen.
Doch Bublitz geht es um mehr: Er stellt den Beruf der Schornsteinfeger in
Frage, die ihn jährlich "diktatorisch dazu verdonnern, für eine
Dienstleistung zu zahlen, die nicht erbracht wird". Rentner Bublitz
hat eine moderne Heizungsanlage, die keinen Ruß produziert. Trotzdem
kehrt jedes Jahr die Schornsteinfegerin seines Bezirks, wo nichts zu
kehren ist. Am Montag zieht er nun gegen den Landkreis Ahrweiler vor das
Verwaltungsgericht Koblenz. Er fordert nicht nur Recht in seinem Fall,
sondern will das Schornsteinfegergesetz geändert sehen.
Das
Gesetz aus dem Jahr 1935 überträgt den Schornsteinfegern die Befugnis,
gegen Gebühr Kehr- und Prüfaufgaben auszuführen. Auf Lebenszeit
bekommen sie dafür vom Staat einen Bezirk zugewiesen, in dem sie das
Monopol haben. Als "unzeitgemäß" bezeichnet Bublitz das
Gesetz.
Das
wird inzwischen auch in Brüssel so gesehen. Die EU-Kommission hat bereits
2001 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, weil
es im deutschen Schornsteinfegergesetz Verstöße gegen die
Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit sieht. Seit Juni diskutieren
die Wirtschaftsminister der Länder mit der Regierung über eine Reform.
Gute Chancen soll ein Baden-Württemberger Modell haben. Danach würde die
alleinige Zuständigkeit der Schornsteinfeger auf wenige Kernbereiche wie
die Bauabnahme beschränkt. 90 Prozent der übrigen Tätigkeiten, wie das
Kehren der Kamine oder die Kontrolle der Schadstoffabgabe, sollten auch
Heizungsbauer ausführen dürfen. In Brüssel soll das Modell vor einigen
Wochen wohlwollend aufgenommen worden sein, bestätigt das baden-württembergische
Wirtschaftsministerium. Bis Ende des Jahres will Bundeswirtschaftsminister
Wolfgang Clement nun den Entwurf eines neuen Schornsteinfegergesetzes
vorlegen, das sich vermutlich auf das Baden-Württemberger Modell stützt.
Sein Ministerium hält sich bislang jedoch bedeckt.
Denn
die Widerstände von seiten der rund 8000 deutschen Schornsteinfeger sind
groß. Sie wollen an den Bezirks-Monopolen festhalten und diese lediglich
europaweit auf zehn Jahre begrenzt ausschreiben. Nicht weit genug gehen
die Vorschläge dagegen der bundesweiten "Interessensgemeinschaft
gegen das Schornsteinfegermonopol". Sie hält die Überwachung
moderner Heizungsanlagen für überflüssig. "Gefahren gehen von
denen nicht mehr aus. Eine stichprobenartige Kontrolle zur Einhaltung der
Emissionsvorgaben würde völlig ausreichen", sagt Helmut Ostberg.
Der Berliner Ingenieur weigert sich seit Jahren, Gebühren für die
Kontrolle seiner Heizung zu zahlen - und ist nicht der einzige. Laut
Ostberg gibt es allein in Berlin 400 Hausbesitzer, die Schornsteinfegern
die Gebühr verweigern, sofern es keine Mängel an ihren Anlagen gibt.
Bundesweit sollen es bis zu 20 000 sein. Heike Vowinkel
Artikel
erschienen am 17. Oktober 2004
http://www.welt.de/data/2004/10/17/347400.html
Vorstoß
geplant
Schornsteinfeger-Monopol
soll fallen
Stuttgart - Wirtschaftsminister Walter Döring lässt momentan in
seinem Ministerium ein Papier vorbereiten, mit dem im Bundesrat das
Monopol der Schornsteinfeger geknackt werden soll. Dies berichtet
der SWR aktuell in seiner Online-Ausgabe. Mit dem Thema soll sich,
wie berichtet wird, schon in den nächsten Wochen die
Landesregierung beschäftigen.
Nach dem Döring-Vorschlag könne die Reinigung und Überprüfung
von kehr- und überprüfungspflichtigen Anlagen aus
feuerpolizeilichen Gründen von jedem Schornsteinfegermeister oder
einem anderen zertifizierten Fachbetrieb vorgenommen werden. Die
Kehrbezirke, von denen es im Ländle 932 gibt, sollen abgeschafft
werden. Dörings Ministerium nähert sich mit seinem Vorstoß den
Vorstellungen der Haus- und Grundbesitzern an, die schon lange
fordern, Kehr- und Überprüfungsaufgaben auch privaten Anbietern zu
übergeben. (ps/cbu) Meldung
vom Dienstag, 13. April 2004 © ka-news 2004
http://www.ka-news.de/karlsruhe/news.php4?show=cbu2004413-314K
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Und was sagen "die"
"Grünen"
zu diesem Info 2007:
-----Ursprüngliche
Nachricht-----
Von: GRÜNE Gladbeck, Bernd
Lehmann [mailto:bernd.lehmann@gruene-gladbeck.de]
Gesendet: Sonntag, 18.
Februar 2007 18:54
An: 'Heinrichs'
Betreff: AW:
www.bauen-in-recklinghausen.de
Ihre
email wurde als SPAM gespeichert.
Bitte sehen Sie davon ab, mich zukünftig unaufgefordert
mit Ihren Spams zu belästigen.
Bernd
Lehmann
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Heinrichs [mailto:info@heinrichs.net]
Gesendet: Sonntag, 18.
Februar 2007 15:47
An: bernd.lehmann@gruene-gladbeck.de
Betreff:
www.bauen-in-recklinghausen.de
| Landesparteirat
Silke
Krieg - Oer-Erkenschwick
Vertreter:
Bernd
Lehmann - Gladbeck
www.gruene-gladbeck.de
:
Oder
treten Sie direkt persönlich mit uns in Kontakt! Ihr Ansprechpartner in
dieser Angelegenheit ist Bernd
Lehmann. |
PRESSEMITTEILUNGEN
Pressemitteilung Nr. 336 vom 8.
Dezember 2004
Frau Künast
(gruene): Schornsteinfegermonopol
komplett abschaffen!
"Das Schornsteinfegermonopol
passt nicht mehr in unsere Zeit. Wir müssen auch hier Wettbewerb
zulassen", sagte Renate Künast, Bundesministerin für
Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft im Vorfeld der
Wirtschaftsministerkonferenz, die sich am 8./9. Dezember in Berlin mit dem
Schornsteinfegermonopol befassen wird. "Künftig soll jeder selbst
entscheiden dürfen, welchen Schornsteinfeger er in sein Haus lässt",
so Künast. "Außerdem sind die Kontrollintervalle an den technischen
Fortschritt bei Heizungsanlagen anzupassen", fordert Künast. So könne
verhindert werden, dass jährlich viele Schornsteine gereinigt werden,
obwohl sie so sauber sind, dass weder eine Brand- noch eine
Gesundheitsgefahr bestehe.
Die Kontrolle der Hausfeuerungsanlagen über das Schornsteinfegermonopol
kostet Hauseigentümer und Mieter fast 1,3 Milliarden Euro im Jahr. Hier
schlummert ein erhebliches Einsparpotenzial. Um das zu nutzen, brauchen
wir einen freien und fairen Wettbewerb zwischen allen berechtigten
Handwerksbetrieben und Sachverständigen. Denn Wettbewerb hält die Kosten
niedrig und macht staatlich festgesetzte Preise, die heute noch für
Schornsteinfegerarbeiten gelten, überflüssig.
Die überfällige Reform darf allerdings nicht dazu führen, dass unsere
hohen Feuersicherheits- und Umweltschutzstandards bei Heizungsanlagen
Schaden nehmen. Deswegen wird auch künftig eine neutrale Aufsicht
notwendig sein, die nicht umsonst zu haben ist. Keiner soll sich davor drücken
können, die vorgeschriebenen Schornsteinfegerarbeiten und Abgasmessungen
an seiner Heizung durchzuführen.
Deutschland wird auch nach der Abschaffung des Schornsteinfegermonopols
bei der Überwachung seiner Hausfeuerungsanlagen einen Spitzenplatz in der
EU einnehmen. Mit der jetzt anstehenden Reform kann zudem verhindert
werden, dass die EU-Kommission ihre Androhung wahr macht und Deutschland
vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt, betont die
Verbraucherministerin. Die EU-Kommission hält das Schornsteinfegermonopol
für rechtswidrig.
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© Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
(BMVEL) 2005
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Doch wo spielt offensichtlicher
wirtschaftlicher Unsinn keine Rolle ?
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- Oder -
warum
wird munter "gemessen" ???
Ein Schornsteinfeger hat den Brennwertkessel in unserer Wohnung nie
gemessen
.
Warum auch ???
Seit ca. 10 Jahren wurde der Brennwertkessel
von einer Heizungsfirma gewartet.
Vorteile ?
Es wird vor Beginn der Reinigungs- und Reparaturarbeiten gemessen und auch nach
Abschluss, wobei Abgasprobleme wenn
vorhanden deutlich sichtbar werden, und der Meisterbetrieb dieses sofort beheben
kann.
Voraussetzung für einen optimalen und sparsamen Betrieb des Brennwertgerätes
dürfte eine regelmäßige Wartung sein.
Sie liegt also im ureigenstem Interesse des Heizungsbetreibers.
Obwohl der Heizungsbaubetrieb gerade Anfang des Monats eine positive Messung durchgeführt hatte,
wollte nun der Schornsteinfeger und mit ihm das Ordnungsamt des Kreises Recklinghausen seine Messung notfalls mit Amtsgewalt und auf unsere Kosten durchsetzen.
Dem Ordnungsamt wurden zuvor schriftlich die Abgaswerte übermittelt.
Bei der ASU habe Sie die freie Wahl welches Prüfunternehmen Sie nehmen.
Sollte in einem Betrieb mit Kraftfahrzeugen
ein Kraftfahrzeug - Ing. sein, kann der
Betrieb auch seine eigenen Kraftfahrzeuge prüfen.
Auch bei der technischen Untersuchung habe Sie die Wahl.
Auch bei einer Trinkwasseruntersuchung habe
Sie die Wahl.
Auch bei Kraftwerken ist der
Schornsteinfeger
außen vor.
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Der
technische Berater von Haus & Grund Baden, Dipl.-Ing. Artur
Bernhard:
Zulassung aller nach der Technischen Anleitung zur
Reinhaltung der Luft anerkannten Institute zur Messung der
Emissionen an großen Feuerungsanlagen auch für die
Emissionsmessung an kleinen Feuerungen (unter 10 MW
bei Gas, unter 5 MW bei Öl, unter 1 MW bei festen
Brennstoffen). Das Monopol der Schornsteinfeger für die
Emissionsmessungen der Kleinfeuerungsanlagen verstößt auch nach
EU-Recht gegen den freien Wettbewerb. Wenn TÜV, Dekra und andere
die Berechtigung haben, große Feuerungen auf ihr
Emissionsverhalten zu überprüfen, steht kein Argument dagegen,
diese Meßberechtigung auch auf kleine Feuerungen zu übertragen.
Das Meßmonopol muß auch für freie Sachverständige geöffnet
werden!
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Doch wo spielt offensichtlicher
wirtschaftlicher Unsinn keine Rolle ?
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Es dürfte in der BRD einmalig sein und das nur beim Schornsteinfeger, dass ein
Meisterbetrieb
einen anderen Meisterbetrieb überprüft.
Da kann es sogar vorkommen, dass ein Mitarbeiter (Geselle) des
Schornsteinfegermeisters, den Heizungsbaumeister, der bei Ihnen gemessen hat,
überprüft.
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Zu diesem Thema
regt sich einiges
in der Republik!
Auf diesen Seiten werden Informationen zu diesem Thema zusammengetragen.
Für Infos , Links und Hinweise bin ich dankbar!
Trotz des Themas wünsche ich Ihnen beim Lesen
dieser Seiten viel Spaß, auch Lob und Kritik zu
diesen Seiten sind willkommen.
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Danke !!
Franz-Josef Heinrichs
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Fax.: 02043-47733
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Mit
Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass
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